Ist das Urteil des BVerfG zum Vertrag von Lissabon tatsächlich so bahnbrechend?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon wird in der Presse unisono als wegweisend, bahnbrechend oder gar als europäische Sternstunde gefeiert. Dazu muss man nur die Kommentare von Prantl in der SZ oder Wefing in der Zeit lesen. Die begeisterten Kommentartoren ignorieren allerdings, dass der Tenor nicht hält, was die Urteilsbegründung verspricht. Die höchsten deutschen Richter heben das Demokratiedefizit der EU hervor und weisen darauf hin, dass Deutschland unter diesen Bedingungen seine Souveränität nicht preisgeben darf. Aber sogleich beschwichtigt das BVerfG, denn eine solche Preisgabe sei im Vertrag von Lissabon noch gar nicht enthalten. Die scheibchenweise Übertragung der Souveränität nach Brüssel kann damit weitergehen, unter Beibehaltung des bestehenden Demokratiedefizits. Es sind allerdings schon dermaßen viele Scheiben abgeschnitten worden, dass von einem annähernd vollständigen Verbleib der Souveränität in Deutschland gar keine Rede mehr sein kann. Praktisch alles, was wirtschaftlichen Bezug aufweist - und der EuGH neigt zu einer extensiven Auslegung - wird nicht mehr in Berlin entschieden. Der große europäische Verfassungsentwurf, zu dem man in Deutschland das Volk befragen und dem EU-Parlament endlich die Stellung eines Gesetzgebers geben müsste, ist freilich…

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Themen: Europa , Berlin , Bverfg , Rede , Volk , Appell , Lissabon , Politik

Erschienen 4. Juli 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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