Ist es so arrogant/zynisch gemeint, wie es klingt?
Manchmal frage ich mich, ob Beschlüsse eigentlich, nachdem sie abgesetzt worden sind, von niemandem mehr richtig gelesen werden.
Würde das getan, dann würde sicherlich in dem ein oder anderen Fall der Beschlusstext noch umformuliert. Eine solche “Nachlese” hätte
m.E. auch dem LG Aachen, Beschl. v. 01.02.2012, 62 Qs 8/12 - gut getan. In der Sache ging es um des Verteidigers im Bußgeldverfahren – Stichwort: Dauerbrenner
Messunterlagen. Die war vom AG abgelehnt worden. Dagegen hat der Verteidiger Beschwerde eingelegt, die das LG zurückgewiesen hat. So
weit, so gut, darüber kann man streiten und wird ja auch noch gestritten, obwohl m.E. die überwiegende Meinugn das anders sieht als
das LG. In dem Beschluss dann aber Formulierungen wie:
“Insofern hat die Kammer erst jüngst in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die Übersendung der im Original insbesondere deswegen
nicht in Betracht kommt, weil diese fortwährend bei Geschwindigkeitsmessungen benötigt und damit unentbehrlich ist, der Verteidiger
zudem keinen Anspruch darauf hat, dass ihm zur Kopien der Bedienungsanleitung zugesandt werden, es ihm jedoch unbenommen bleibt, zur
Vermeidung aufwendiger Kopien bei der Verwaltungsbehörde das Akteneinsichtsrecht in den Räumlichkeiten der jeweiligen
Polizeidienststelle wahrzunehmen ….”
und:
“Wenn der Beschuldigte bzw. dessen Verteidiger die Richtigkeit der Messung anzweifeln will, mag er eine konkrete Behauptung
aufstellen und die Ein…
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