Ist die Online-Scheidung Murks?

fragt Lea Hirschfelder

Nein, sie ist großer Murks.

Wie bereits hier dargestellt handelt es sich um einen schlichten Etikettenschwindel.

Zunächst sollte jedem klar sein, dass der Begriff der Online-Scheidung selbstverständlich nicht bedeutet, dass die Scheidung komplett online abgewickelt werden kann

Das ist eben nicht klar. Der Begriff suggeriert (bewusst ?) das Gegenteil.

Diese Möglichkeit nutzen viele Scheidungswillige, die im Ausland leben

Wenn es sich die Werbung auf die beschränken würde, wärs in Ordnung.

oder keine Lust und keinen Anlass haben, eine Rechtsanwaltskanzlei persönlich aufzusuchen.

Wer Angst vor dem Betreten fremder Räume hat, sollte besser einen Psychiater aufsuchen online kontaktieren.

Natürlich eignet sich die Online-Scheidung nur für absolut einvernehmliche Scheidungsverfahren

Absolut einvernehmlich ? Warum lassen die sich denn überhaupt scheiden ? Schon so manche/r, der dachte, die Scheidung liefe absolut einvernehmlich, hat sich am Ende – öhm - gewundert. Selbst wenn alles einvernehmlich ist, was spricht dagegen, eine Anwaltskanzlei zu betreten. Bei manchen gibt sogar ordentlichenKaffee.

Die Kostenersparnis ergibt sich aus den ersparten Reisekosten (insbesondere bei Auslandsbezug) und den verminderten Nebenkosten. Die Anwalts- und Gerichtskosten können mit ein wenig Geschick und gutem Willen aber auch auf ein Minimum beschränkt werden. Dieser gute Wille fehlt jedoch einem Großteil der stationär tätigen Anwälte. Wer 50 Scheidungen pro Monat betreut, kann nun einmal mandantenfreundlicher abrechnen, als ein Anwalt, der 5 Scheidungen pro Monat einreicht.

Wie bitte ? Das RVG gilt für alle Anwälte

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Themen: Rvg , Reisekosten , Lte , Absolut , Ballmann

Erschienen 7. August 2009 auf http://richter-ballmann.info.

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