Ist die Nutzung einer Internetseite wie kino.to, auf welcher kostenlos aktuelle Kinofilme durch Streaming angesehen werden können, rechtlich zulässig?

Über kino.to kann man sich kostenlos viele, teilweise sogar aktuelle Kinofilme durch Streaming anschauen. Viele Nutzer dieser Seite sind sich jedoch unsicher, ob die Nutzung für sie legal ist.

Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei ist diese Nutzung nicht legal. Denn der Nutzer stellt eine unerlaubte Vervielfältigung des Filmes her und verstößt damit gegen §§ 15 I Nr.1, 16 I UrhG.

Durch das Streaming entsteht in dem Arbeitsspeicher des Computers des Nutzers eine Kopie des Films. Diese ist zwar keine dauerhafte Kopie, jedoch ist auch diese Kopie nach herrschender, juristischer Meinung von dem Merkmal „Vervielfältigung“ in § 16 I UrhG erfasst, da es bei der Vervielfältigung nicht auf eine Dauerhaftigkeit ankommt. Damit verletzt der Nutzer durch das Streaming das Urheberrecht des Filmherstellers.

Auch ist dieses Streamingverfahren für den Nutzer nicht durch das Recht zur Privatkopie nach § 53 I 1 UrhG erlaubt. Denn dafür darf durch den Nutzer keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet werden. Da bei kino.to auch aktuelle Kinofilme angeboten werden, kann davon ausgegangen werden, …

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Themen: Films , Kino , Vorlage , Arbeitsspeicher
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 2. März 2010 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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