Ist das geplante Leistungsschutzrecht der Verleger verfassungswidrig?

Jura-Prof. Gerald Spindler, Göttingen, sagt: Der Urheber, der seine Inhalte ins Netz stellt, willigt in deren kostenlose Nutzung ein. Wenn aber Verlage genau das gleiche tun, würden sie eine Abgabe dafür erhalten. Das aber würde bedeuten: Wir haben den von der Verfassung stark geschützten Urheber, der nichts bekommt, wenn er seine Werke ins Netz stellt. Und wir haben den Leistungsschutzberechtigten mit einem geringeren Recht, der jedoch eine Entschädigung bekommt. Und das verstößt meiner…

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Themen: Jura , Verleger

Erschienen 17. September 2011 auf http://archiv.twoday.net/.

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