Ist die Wertersatzklausel für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bei ebay-Verkäufern zulässig?
am 10.07.2007 von Wettbewerbsrecht-Blog.de
Wie kürzlich berichtet ist die Frage offen, ob die Bereitstellung der Widerrufsbelehrung im Internet innerhalb des jeweiligen Auktionsangebots die Textform iSd. § 126b BGB erfüllt. Deshalb ist es ebenfalls ungeklärt, ob gewerbliche Verkäufer bei eBay nach einem wirksamen Widerruf (oder der Rückgabe) Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware eingetretene Verschlechterung von den Käufern verlangen können.
Gemäß § 357 Abs. 2 S.2 BGB muss der Käufer spätestens bei Vertragsschluss in Textform darauf hingewiesen werden. Fehlt dieser Hinweis vor Vertragsschluss, kann der Verkäufer nach § 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB keinen Wertersatz für die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung verlangen.
Das LG Berlin hat eine Wertersatzpflicht des Käufers für eBay-Auktionen verneint (Beschl. v. 15.03.2007 – Az.: 52 O 88/07), da die Bereitstellung der Widerrufsbelehrung im Internet innerhalb des jeweiligen Auktionsangebots die Textform iSd. § 126b BGB nicht erfüllt. Nunmehr hat jedoch das OLG Hamburg genau entgegengesetzt entschieden (Beschluss vom 19.06.2007, Az.: 5 W 92/07).
Das OLG Hamburg hält eine Belehrung über die Wertersatzpflicht für durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware eingetretene Verschlechterungen für zulässig und damit auch nicht wettbewerbswidrig, wenn der Verkäufer dem Käufer die Widerrufsbelehrung einschließlich Wertersatzklausel noch spätestens bis zur Lieferung der Ware in Textform zukommen lässt. Zur Begründung führt das Gericht an, dass § 312c Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB eine Spezialvorschrift für den Fernabsatz gegenüber § 357 Abs. 3 S. 1 BGB sei.
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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Widerrufsbelehrung (hier im Internet bei eBay abrufbar), die nicht darüber informiert, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Belehrung in Textform beginnt verstößt gegen § 312c Abs. 1 BGB, Art. 240 EGBGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10…
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OLG Hamburg - Wertersatzklausel bei Ebay zulässig !
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