VW-Gesetz der BRD verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
Handakte WebLAWg | 14. Februar 2007 — Dem EuGH wird vorgeschlagen, festzustellen, dass die BRD durch das Beibehalten des VW-Gesetzes gegen die Kapitalverkehrsfreihei…
Die Volkswagen AG ist keine normale AG. Seit 1959 genießt das Land Niedersachsen Privilegien, die VW faktisch auf Dauer dem beherrschenden Einfluss des Landes unterstellen. Zwar ist VW am Kapitalmarkt notiert, durch das VW-Gesetz jedoch immunisiert gegen Übernahmeinteressenten und jeden beherrschenden Einfluss neuer Investoren. Ein neues Urteil des EuGH zu einer vergleichbaren Regulierungsmaßnahme des italienischen Gesetzgebers könnte nun auch das Ende für das VW-Gesetz bedeuten. Die erfolgreich angegriffene Maßnahme in Italien spielte sich im Bereich der Energieversorger ab. Um den Einfluss ausländischer Investoren zu beschränken, hatte sich Italien entschlossen, Höchststimmrechte für ausländische staatliche Investoren bei italienischen Gas- und Elektroenergieunternehmen einzuführen. Begründet wurde die Maßnahme mit der zutreffenden Tatsache, dass die EU-Energiemärkte sehr unterschiedlich reguliert/liberalisiert sind. Während sich Italien um Liberalisierung bemüht, existieren in Frankreich und Deutschland große Unternehmen, die - begünstigt durch mehr oder weniger staatliche Hilfe - nicht in demselben Maße im Wettbewerb stehen. Diese Ungleichgewichte sollten ausländische Energieunternehmen nach dem Willen Italiens nicht dazu ausnutzten, um aus ihrer abgesicherten Position heraus den italienischen Markt zu erobern. Der EuGH ließ diese Rechtfertigung aber nicht ausreichen und stellte eine unzulässige Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit fest. Ob das Urteil tatsächlich zu mehr Wettbewerb führt, sei dahingestellt (Die Liberalisierung des italienischen Strommarktes wird es jedenfalls nicht fördern). Für Deutschland entscheidend ist, dass die Rechtfertigung des VW-Gesetzes auf ähnlichen Argumenten wie die italienische Regulierung basiert. Daher dürfte der EuGH auch bald in Niedersachsen tätig werden - und wie im italienischen Parallelfall scheiden sich die Geister über den Nutzen und Schaden einer Aufhebung des VW-Gesetzes. Ich will es mal mit einer klassischen juristischen Interessenabwägung versuchen: Einerseits beschwört eine Aufhebung des VW-Gesetzes die gefürchteten "Heuschrecken-Situationen" herauf, in denen das Schicksal deutscher Arbeitsplätze in den Händen angelsächsischer Investoren liegt. Andererseits dürfen auch die ineffizienten Folgen der gegenwärtigen Regelung nicht übersehen werden: - Durch das VW-Gesetz ist VW für größere Investoren uninteressant, was direkt auf den Wert der Aktie durchschlägt (weniger Nachfrage). - Durch den gesichterten Einfluss des Landes Niedersachsen werden gerade Investoren mit langfristigen unternehmerischen Interessen abgeschreckt. - Eine politisch besetzte Landesregierung ist nicht kompetent, in einem Weltkonzern wesentliche Entscheidungen zu treffen. Schließlich hat sich der Einfluss des Landes Niedersachsen in der Vergangenheit weniger in besonders kompetenten unternehmerischen Entscheidungen niedergeschlagen, sondern vor allem darin, dass verdiente Landespolitiker auf Aufsichtsratsessel gesetzt wurden. Der Königsweg für Deutschland wäre daher meiner Ansicht nach eine eigenständige Aufhebung des VW-Gesetzes. Schließlich würde so auch ein vorhersehbares Unterliegen vor dem EuGH vermieden werden, denn: Prozess verloren = Verfahrens-/Anwaltskosten = deutsche Steuergelder. Mehr zu Urteil und VW-Gesetz im Handelsblatt.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 14. Juni 2005 auf http://rechtundwirtschaft.blogspot.com.
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