Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
am 23.07.2008 von Handakte WebLAWg
Nach § 23 Abs. 1 KSchG bedürfen ordentliche Kündigungen in sog. Kleinbetrieben keiner sozialen Rechtfertigung. Unter Beachtung der Kündigungsfrist kann meist eine Kündigung ohne Grund ausgesprochen werden. Kleinbetriebe sind ua. solche, die in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigen.
Beruft sich ein Arbeitnehmer im Prozess darauf, eine ordentliche Kündigung sei sozial ungerechtfertigt und deshalb unwirksam, so liegt es an ihm darlegen und beweisen, dass die nach § 23 Abs. 1 KSchG erforderliche Beschäftigtenzahl (mehr als zehn Arbeitnehmer) erreicht ist. Der Arbeitnehmer genügt seiner Darlegungslast bereits dann, wenn er die ihm bekannten Anhaltspunkte dafür vorträgt, dass kein Kleinbetrieb vorliegt. Nunmehr obliegt es dem Arbeitgeber sich vollständig zur Anzahl der Beschäftigten zu erklären. Bleibt …
Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
Handakte WebLAWg / Nach § 23 Abs. 1 KSchG bedürfen ordentliche Kündigungen in Kleinbetrieben keiner sozialen Rechtfertigung. Kleinbetriebe sind ua. solche, die in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigen. Will ein Arbeitnehmer im Prozess geltend machen…
BAG: Beweislast hinsichtlich der Beschäftigtenzahl beim Kleinbetrieb im Kündigungsschutzprozess
anwalt-kiel.com / Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden - 2 AZR 264/07, dass an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess ob eine Kleinbetrieb vorliegt oder nicht keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen. Nach …
Bundesarbeitsgericht bestätigt bisherige Rechtsprechung zu Darlegung- und Beweislast
recht verständlich / In einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ging es um den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes. Denn § 23 I KSchG stellt eine Sonderregelung für Kleinbetriebe dar. „§ 23 Geltungsbereich (1) 1Die Vorschriften des Ersten und …
Zur Anwendbarkeit der “Kleinbetriebsklausel” im KSchG ab dem 1. Januar 2004
Recht und Alltag / Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Nach Satz 3 der Norm in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung…
BAG: Änderung der “Kleinbetriebsklausel” im KSchG ab dem 1. Januar 2004
Rechtblog / Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Nach Satz 3 der Norm in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung…
Zur Vererblichkeit der Abfindung nach § 1a KSchG
Recht und Alltag / Nach der im Jahre 2004 eingeführten Vorschrift des § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, der Arbeitnehmer ge…
Kündigung wegen Sonntagsarbeit
Recht und Gesetz / Die Rechtsanwaltskanzlei Salzbrunn & Birkhahn weist auf ein Urteil des BAG hin, dass in vielerlei Hinsicht interessant ist. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit ein Betrieb seiner Arbeitsnehmerin kündigen da…
Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden
andreas-buschmann.net / Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beru…
BAG: Beginn der Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Urt. v. 13.02.2008, Az. 2 AZR 864/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die Unwirksamkeit einer Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung gerichtlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft kündigt, ohne zuvor nach §…
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Kündigung: Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
