Ist das informationsfreiheitsgesetz eine stumpfe Waffe?
am 03.04.2006 von http://www.strafblog.de
Was Stefan Tomik bei faz.net über seine Erfahrungen mit dem erst jüngst in Kraft getretenen neuen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes berichtet, klingt nicht gerade nach neuer Informationsfreiheit. Tomik hatte 3 Anfragen an die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesverteidigungsministerium und das Verkehrsministerium gestellt und um Einsicht in brisante Unterlagen, wie z.B. in die umstrittenen Beraterverträge mit der Bundesagentur, die zum Rücktritt von Florian Gerster geführt hatten, in Unterlagen der Flugbereitsschaft der Bundeswehr im Zusammenhang mit Politikerflügen und in die Verträge des Verkehrsministeriums mit den Betreibern von Toll Collect gebeten. Alle 3 Anfragen wurden zwar - zum Teil mit erheblichen Verzögerungen - beantwortet, aber Einsicht in die Unterlagen wurde bislang nicht gewährt bzw. strikt abgelehnt. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, hält die amtlichen Argumente allenfalls teilweise für tragfähig. Schaar hat die Aufgabe, in Streitfällen über die Anwendung des IFG zu vermitteln. Jeder, der sein Recht auf Auskunft verletzt sieht, kann ihn anrufen. Schaar bemängelt, dass das neue Gesetz den Behörden zum Teil noch gar nicht bekannt sei. Seit Januar habe er 60 schriftliche Eingaben erhalten, dazu zahlreiche telefonische Anfragen.
Es lohnt, den faz-Bericht im Volltext zu lesen. Ein Klick auf den roten Link oben im Text macht´s möglich.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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