Ist das An- und Ausziehen der Firmenkleidung Arbeitszeit?

Ist das An- und Ausziehen der Firmenkleidung Arbeitszeit?

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das An- und Ausziehen von Firmenkleidung zur Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gehört.

Das BAG (Urteil vom 10.11.2009, 1 ABR 54/08) entschied, dass allein für den Arbeitgeber getragene Firmenkleidung “fremdnützig” ist. Die für das An- und Ausziehen aufgewandte Zeit erfolgt allein im Interesse des Arbeitgebers und ist die A…

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Themen: Anwalt , Berlin , Arbeitszeit , Anwalt Arbeitsrecht Berlin , Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin , Rechtsanwalt Arbeitsrecht
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 23. April 2010 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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