2-Klick-Empfehlungsbutton
JIPS News | 14. September 2011 — Heise Online hat eine Lösung für das Like-Button-Problem von Facebook entwickelt und stellt diese kostenlos und zur freien Nutz…
Am Donnerstag stellte der heise-Verlag für seine Internetangebote den “2-Klick-Button” vor. Mit dem 2-Klick-Button soll, so heise, eine “datenschutzfreundliche” Einbindung von Social-Media-PlugIns möglich sein. Das Prinzip ist einfach und alles andere als neu. Auf dieser Seite wird derzeit ebenfalls eine 2-Klick Lösung getestet, die der Kollege Jens Ferner bereits vor Monaten vorgestellt hat, lange bevor das ULD sich zur datenschutzrechtlichen Problematik des Facebook Like-Buttons geäußert hat. Die grafisch ansprechende Lösung des heise-Verlags wurde im Netz, dank der selbstüberzeugten Beschreibung, als die heilbringende Lösung gefeiert. Doch die Reaktion von Facebook kam prompt. Die Umsetzung widerspreche den Plattform-Richtlinien. Der heise-Verlag (und viele Nutzer) reagierten ungläubig, wenn nicht gar eingeschnappt. Schließlich habe der 2-Klick-Button zur Lösung eines datenschutzrechtlichen Problems beigetragen. Aber ist das wirklich so?
1. 2-Klick-Lösungen fördern die Datensparsamkeit2.Klick-Lösungen haben datenschutzrechtlich einen entscheidenden Vorteil. Sie fördern die Datensparsamkeit im Sinne von § 3a BDSG. Anders als bei der direkten Einbindung von Social Media PlugIns werden (personenbezogene) Daten nicht bereits bei Aufruf der Webseite an die jeweiligen Social Media Anbieter übermittelt, sondern erst nachdem durch einen ersten Klick die Social Media Buttons geladen werden. Der Webseitenbesucher hat es also in der Hand, ob eine solche Übermittlung stattfindet, oder ob er für die Social Media Anbieter unbemerkt auf der Seite bleiben will.
Ist durch die so erreichte Datenvermeidung und -sparsamkeit nicht das Problem behoben worden? Dies mag im ersten Augenblick so erscheinen, doch die Kritik des ULD richtet sich im Kern nicht dagegen, dass die Daten überhaupt erhoben werden, sondern dass sie ohne die erforderliche Einwilligung des Nutzers erhoben werden.
2. Erteilt der Nutzer mit dem 1. Klick nicht seine Einwilligung?Die Anbieter der Social Media PlugIns sind regelmäßig US-amerikanische Unternehmen und erheben und verarbeiten die (personenbezogenen) Daten auf den eigenen Servern in den USA. Da die USA nicht den gleichen Datenschutz gewährleistet, wie die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union, ist eine Übermittlung nach § 4b BDSG regelmäßig nur mit Einwilligung möglich. (So jedenfalls, im Ergebnis das ULD.) Doch die Erteilung der Einwilligung ist an strenge Vorgaben geknüpft (§4a BDSG, § 13 Abs. 2 TMG). Unerlässlich ist, dass der Nutzer vor der Erteilung seiner Einwilligung klar und verständlich darüber aufgeklärt wird welche Daten, durch wen und zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Trotz der vollmundigen Ankündigungen des heise-Verlags muss man an dieser Stelle klar sagen, dass die dort gewählte Umsetzung leider alles andere als datenschutzkonform ist. Zwar wird in Pop-Ups und hinter weiteren Informations-Icons viel v…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. September 2011 auf http://www.medien-gerecht.de.
JIPS News | 14. September 2011 — Heise Online hat eine Lösung für das Like-Button-Problem von Facebook entwickelt und stellt diese kostenlos und zur freien Nutz…
Internet-Law | 2. September 2011 — Der Facebook-Button “Gefällt mir” ist, sofern er extern eingebunden wird, seit kurzer Zeit der datenschutzrechtliche Aufreger…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. August 2011 — Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein bejaht nunmehr die Frage, ob Facebook Social-Plugins datenschutzkon…
das Richtige | 16. September 2011 — An mehreren Stellen konnte ich in den letzten Wochen beobachten, wie die Netzrealität etwas mehr an die Vorgaben des BDSG heran…
Datenschutzbeauftragter | 2. September 2011 — Die Diskussion über die Art und Weise der Einbettung der umstrittenen „Gefällt-mir-Buttons“ geht in die nächste Runde. Die …
WK LEGAL Online Blog | 6. Juni 2011 — Ende März 2011 stellte Google sein Pendant zum Facebook Like-Button vor. Der Name des Google “Like-Buttons” lautet “+1″ und kan…
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Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 2. September 2011 — Nun hat auch Heise-Online einen Ansatz zur datenschutzkonformen Anwendung der so genannten “Facebook-Buttons” präsentiert, zu f…
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Onlinespielerecht | 5. Oktober 2011 — Die bereits zuvor in diesem Blog dargestellte Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit von Social-Plugins geht in die nächst…
Auf dieser Seite finden Sie verschiedene, von Jens Ferner programmierte, Plugins für das Blog-System Wordpress. Diese Plugins kommen ohne Gewährleistung, sind | Rechtsanwalt Ferner - Alsdorf, Aachen
Die Gefällt-mir-Buttons von Facebook, Google+ und Twitter sind ein Datenschutzproblem. Das 2-Klick-Konzept auf heise online entschärft es.
Nach der Vorstellung der datenschutzfreundlichen Social-Media-Einbindung bekundeten über 500 Web-Seiten-Betreiber Interesse an der Lösung. Facebook sieht hingegen seine "Platform Policies" verletzt.
Facebook ist ein soziales Netzwerk, das Menschen mit ihren Freunden, Arbeitskollegen, Kommilitonen und anderen Mitmenschen verbindet. Nutzer verwenden Facebook, um mit ihren Freunden in Verbindung zu bleiben, eine unbegrenzte Anzahl an Fotos hochzuladen, Links und Videos zu posten sowie mehr über die Personen zu erfahren, die sie kennenlernen.
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Um es klar zu stellen: 2-klick-Button ist nicht ideal - aber kein Problem. Nur ein Like-Button der grafisch so tut ...
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