IRSG: Verbesserter Rechtsschutz gegen Beschlagnahmeverfügungen
am 24.10.2006 von strafprozess
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion Baumann 06.3240 n (Rechtshilfe in Strafsachen. Gerichtliche Überprüfung von Sperrungen von Vermögenswerten) und damit einen verbesserten Rechtsschutz gegen Beschlagnahmeverfügungen im Rechtshilfeverfahren. Aus der Antwort des Bundesrats:
Diesem Interessenkonflikt könnte bei Vermögenssperren, die sich über Jahre hinziehen, mit einer Beschwerdemöglichkeit besser Rechnung getragen werden. In derartigen Fällen sollte eine über die bisherige Regelung hinausgehende gerichtliche Überprüfung der Beschlagnahmeverfügung möglich sein. Dieser Ausbau der Beschwerdemöglichkeit bei Vermögenssperren darf aber unter keinen Umständen dazu führen, dass das Rechtshilfeverfahren verschleppt oder gar verhindert werden kann. Deshalb muss die Überprüfung auf besonders bedeutende Fälle beschränkt sein. Die Schweiz hat kein Interesse als Hort für kriminelle Gelder zu dienen.
Die Überprüfung von Millionen Kredikarten war rechtmäßig und keine Rasterfahndung
Handakte WebLAWg / Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter hat vor dem Amtsgericht Halle einen Antrag auf die gerichtliche Überprüfung der umstrittenen Kreditkartenüberprüfung gestellt. Er will die Rechtswidrigkeit der Überprüfung von 22 Millionen Kreditkartenn…
BVerfG: Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Pressemitteilung Nr. 51/2006 vom 13. Juni 2006 Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich aufPersonensorge beschränkt, darf sich nicht unbegrenztnach dem Vermögen des Betroffenen bemessen Der Entscheidung liegt der Fall einer gericht…
Gebühr für WBK-Kontrolle
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Waffenbehörde prüft in regelmäßigen Abständen, ob der Inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis noch zuverlässig und persönlich geeignet ist. Diese Überprüfung ist im Waffengesetz vorgesehen. Einige Waffenbehörden versuchten nun, die be…
BGH: Schriftsatzübermittlung per Telefax - Wird die Telefaxnummer handschriftlich auf den zu versendenden Schriftsatz übertragen, genügt zur Überprüfung der Abgleich mit der übertragenen Nummer.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wird die Telefaxnummer aus dem konkreten Aktenvorgang handschriftlich auf den zu versendenden Schriftsatz übertragen, genügt es zur Überprüfung auf mögliche Eingabefehler, die gewählte Empfängernummer mit der übertragenen Nummer abzugle…
Verfassungsrechtliche Überprüfung nicht möglich
strafprozess / In einem heute online gestellten Urteil (BGer 1B_216/2008 vom 15.08.2008) heisst das Bundesgericht eine Beschwerde in Haftsachen gut, weil der Entscheid der Hafrichterin es nicht erlaubt, die Haft auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen. In allgem…
Zur Anfechtung von Kontensperren im Rechtshilfeverfahren
strafprozess / In Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens (Rechtshilfe an Rumänien) hat die Bundesanwaltschaft in einer Eintretens- und Zwischenverfügung Bankkonten beschlagnahmt. Die Betroffenen haben sich gegen diese Verfügung mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim…
