IRSG: Verbesserter Rechtsschutz gegen Beschlagnahmeverfügungen

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion Baumann 06.3240 n (Rechtshilfe in Strafsachen. Gerichtliche Überprüfung von Sperrungen von Vermögenswerten) und damit einen verbesserten Rechtsschutz gegen Beschlagnahmeverfügungen im Rechtshilfeverfahren. Aus der Antwort des Bundesrats:

Diesem Interessenkonflikt könnte bei Vermögenssperren, die sich über Jahre hinziehen, mit einer Beschwerdemöglichkeit besser Rechnung getragen werden. In derartigen Fällen sollte eine über die bisherige Regelung hinausgehende gerichtliche Überprüfung der Beschlagnahmeverfügung möglich sein. Dieser Ausbau der Beschwerdemöglichkeit bei Vermögenssperren darf aber unter keinen Umständen dazu führen, dass das Rechtshilfeverfahren verschleppt oder gar verhindert werden kann. Deshalb muss die Überprüfung auf besonders bedeutende Fälle beschränkt sein. Die Schweiz hat kein Interesse als Hort für kriminelle Gelder zu dienen. Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

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Erschienen 24. Oktober 2006 auf http://strafprozess.ch.

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Rechtshilfe in Strafsachen. Gerichtliche Überprüfung von Sperrungen von Vermögenswerten