Irreführung durch Benutzung eines Domain-Namens

1. Eine markenrechtliche Verwechselungsgefahr kann nicht nur im Gebrauch derselben Bezeichnung als Domain liegen, sondern auch in der Benutzung einer verkürzten Bezeichnung im Domainnamen, die den (Marken-)Namen auf den wesentlichen Kern zurückführt. 2. Eine Irreführung des Verkehrs kann darin liegen, dass der Eindruck erweckt wird, es handele sich um den Internetauftritt einer offiziellen oder berufsständischen, bundesweit vert…

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Themen: LG Hamburg , Internetauftritt
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 28. März 2006 auf http://www.muepe.de/.

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LG Hamburg: Irreführung durch Benutzung eines Domain-Namens

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