Irreführende Werbung bei Ärzten

Eine an Ärzte gerichtete Werbung für ein Generikum mit der Angabe, dass bei einer Verordnung ein Preisvorteil bis zu 36% gegenüber dem Originalpräparat besteht, ist irreführend, wenn die Berechnung der Ersparnis auf den in der sog. Lauer-Taxe verzeichneten Abgabepreisen basiert und aus der Angabe nicht hinreichend deutlich hervorgeht, dass der genannte Preisvorteil aufgrund des Bestehens von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Originalhersteller für einen erheblichen Anteil der Verschreibungen nicht erzielt werden kann.

Die beanstandete Aussage suggeriert den angesprochenen Ärzten in allgemeiner Weise, dass das Präparat der Antragsgegnerin eine wirtschaftliche Alternative zu dem Originalpräparat sei und seine Verschreibung einen Preisvorteil von bis zu 36% biete, und erfüllt damit die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Irreführung gemäß § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 3 S. 1 HWG, entschied jetzt das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg.

Die angesprochene Ärzteschaft handelt bei der Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten vor dem Hintergrund des ihnen jedenfalls in seinen Grundzügen bekannten Erstattungs- und Vergütungsregimes des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch. Sie wissen daher jedenfalls in allgemeiner Form, dass im Interesse der Kostendämpfung im Gesundheitswesen die wirtschaftlichkeitsbezogenen Instrumentarien des Arznei- und Heilmittelbudgets (§ 84 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 31 SGB V) und der auf das ärztliche Handeln bezogenen Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 106 SGB V) eingeführt wurden und dass ihnen bei Überschreitung eines bestimmten Volumens Honorarkürzungen oder Regressforderungen durch die Kassenärztliche Vereinigung drohen (§ 106 Abs. 3 und Abs. 5a SGB V i.V.m. den zwischen den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen einerseits und den Kassenärztlichen Vereinigungen andererseits abgeschlossenen Verträgen). Insofern ist davon auszugehen, dass innerhalb der angesprochenen Ärzteschaft in relevantem Umfang ein auf die Behandlung im Allgemeinen und die Verschreibung von Arzneimitteln im Besonderen bezogenes Kostenbewusstsein besteht. Hingegen ist – auf der Grundlage des insoweit unstreitigen Vortrags der Parteien – davon auszugehen, dass der Arzt – selbst wenn er im Zuge der Verordnung durch die Praxissoftware auf das Bestehen eines Rabattvertrags gemäß § 130a Abs. 8 SGB V aufmerksam gemacht werden sollte –, keinesfalls über den der Geheimhaltung unterliegenden Umfang der Rabattierung eines einzelnen Produkts Kenntnis hat. In der Situation der Kenntnisnahme der streitgegenständlichen Werbeangaben – also im Zuge der Durchsicht von Werbematerial außerhalb einer konkreten Behandlungssituation – dürfte der Arzt zudem nicht einmal Kenntnis vom Bestehen eines Rabattvertrages haben, weil er diese Feststellung in der Regel nur im konkreten Einzelfall treffen kann.

Die angegriffene Werbeangabe des „Preisvorteils bis zu 36%“ wird daher zumindest ein…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Sgb , Hwg , Uwg , Drohen , Oberlandesgericht Hamburg , Irreführende Werbung , Werbung , Arzt , Arzneimittelwerbung , Lauer-taxe
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht

Erschienen 1. März 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Arzneimittel Uvp: Unverbindliche Risikoempfehlung: Werbung für Arzneimittel unter Angabe einer UVP ist wettbewerbswidrig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 15. November 2010 — Wer im Internet Medikamente und andere apothekenpflichtige Waren anbietet und dabei den Endpreis unter Angabe einer unverbindli…

Ghostwriter macht Werbung mit “Marktführer”

Rechtslupe | 25. Februar 2011Werbung als “Marktführer” ist einem Ghostwriter nicht erlaubt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun einem Ghostwriter unter…

Werbung mit Garantien beim Verbrauchsgüterkauf

Rechtslupe | 20. April 2011 — Die näheren Angaben, die bei einem Verbrauchsgüterkauf in der Garantieerklärung enthalten sein müssen, müssen nicht notwendig s…

OLG Hamburg: Irreführende Werbung gegenüber Ärzten, wenn Mittel ohne wissenschaftlichen Nachweis für die Wirkungsweise beworben we…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 19. November 2010 — OLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2010, Az. 3 U 158/09 §§ 4 Nr. 11 UWG; 3 S. 1 HWG Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine…

Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer": Ist zulässig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 31. März 2010 — Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" Verbraucher a…

Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" zulässig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 31. März 2010 — Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" Verbraucher a…

OLG Hamburg: Ausgeflogen - Grundsatz des “fliegenden Gerichtsstandes” gilt nicht bei allen Internetverstößen

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 26. November 2009 — OLG Hamburg, Urteil vom 09.11.2006, Az. 3 U 58/06 § 14 Absatz 2 Satz 1 UWG Das OLG Hamburg hat ausgeführt, dass nicht jeder…

LG Krefeld: Angabe fakultativer Überführungskosten bei PKW-Angeboten im Internet - Das Fehlen der Angabe von (auch nur fakultative…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. Oktober 2007 — 1. Die in der Einstellung einer Werbung in das Internet liegende Wettbewerbshandlung eines Unternehmers ist nach § 4 Nr.11 UWG unl…

OLG Düsseldorf: Durchgestrichener "statt"-Preis - Eine Werbung in der ein durchgestrichener "statt"-Preis einem niedrigeren gültig…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 2. August 2010 — 1. Eine Werbung in der ein durchgestrichener "statt"-Preis einem niedrigeren gültigen Preis des Werbenden gegenübergestellt wird, …

Bundesgerichtshof : Zur Zulässigkeit einer Werbung mit der Angabe "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer", die erst am Tag der Rabatt…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 2. April 2010 — BGH, Urteil vom 31.03.2010 - Az. I ZR 75/08; Vorinstanzen: LG Stuttgart, Urteil vom 28.09.2007 - Az. 33 O 68/07 KfH; OLG Stuttgart…