Darf ein Arbeitgeber die Arbeitnehmer auf Facebook kontrollieren?
Onlinerechtlich | 27. Mai 2011 — Darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter auf Facebook oder in anderen Social-Media Angeboten beobachten und eventuell arbeitsre…
Meine merkwürdigste Mission brachte mich dieses nicht mehr lang andauernde Jahr in den fernen Osten Brandenburgs, der weihnachtlich geschmückt, dieser Tage aber grau und regnerisch ist. Die Rolle: Ungewohnt. Die Mission: Strafverteidigung. Warum nur?
Nun, der Hintergrund ist natürlich ein arbeitsrechtlicher.
Da machen Arbeitgeber ja bekanntlich Jagd auf Arbeitnehmer. Oder: Arbeitgeber versuchen, sich gegen Betrüger zu verteidigen. Blaumacher. Leute, die 6 Wochen Entgeltfortzahlung bekommen, aber in dieser Zeit an anderer Stelle arbeiten gehen. Doppelt kassieren. In „meinem“ Fall etwa Obstkisten schleppen statt beim Arbeitgeber auf dem Gerüst zu stehen. Die Schäden, die jährlich dadurch entstehen, gehen mit Sicherheit in die Millionen.
Die Arbeitsgerichte steuern dagegen. Sie geben den Arbeitgebern sogar die Detektivkosten als Schadensersatz (z.B. BAG, Urteil vom 28.10.2010 – 8 AZR 547/09) – wenn auch unter strengen Voraussetzungen, so insbesondere einem dringenden Anfangsverdacht.
Damit sind wir bei den Detektiven. Die sind in amerikanischen Filmen immer etwas schlauer als die Polizei und werden immer wieder damit bedroht, dass sie ihre Lizenz verlieren, um am Ende den Bösen schneller zu fangen als die anderen. Die deutsche Branche ist weit von diesem Bild entfernt. Notwendig, aber unterbezahlt, ohne anerkannten Berufsstand und ständig in einer Grauzone unterwegs. Lassen Sie so einen Detektiv hinter Ihrem Arbeitnehmer her-“schnüffeln“, die Ergebnisse frappieren manchmal. Ein „Blaumacher“, den ich in der Bearbeitung hatte, hat auch noch fröhlich ein Warenlager während der Krankheit angelegt. Mit Waren des Arbeitgebers, die er zuvor entwendet hat, versteht sich von selbst.
Manche Detektive nutzen die moderne Technik und auch die GPS-Tracker, die man im Internet allenthalben angeboten bekommt. Damit lässt sich die Position eines Fahrzeugs z.B. jederzeit aus der Ferne erkennen. In Lüneburg wurde im Sommer 2011 deshalb mal so ein Ding beschlagnahmt und das Landgericht Lüneburg (ja, haben die auch) meinte, die Aufzeichnung solcher Daten durch einen GPS-Tracker sei ein bestialisches Verbrechen (LG Lüneburg, Beschluss vom 28. März 2011 – 26 Qs 45/11) und überhaupt, verletze fies das obskurste deutsche Gesetz – das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es würden „Daten erhoben“, das sei ja unglaublich und nach § 44 BDSG absolut auf jeden Fall ganz und gar selbstverständlich und offensichtlich total gemein strafbar. Basta.
Seither werden Detektive, die solche Tracker einsetzen, gerne aufgegriffen und auch heute saß lachend der „Zeuge“, der eigentlich Täter war (Blaumacher) da und feixte, dass es dem Detektiv an den Kragen gehen soll, der ihn damals hat auffliegen lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte gleich mal Anklage erhoben, für einen Strafbefehl war der Fall nicht klein genug…und dann?
Ich kann verschiedene Dinge nicht verstehen:
E…
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