IRIS2011: Netzneutralität als politisches Ziel

In der Einleitung zu ihrem Vortrag über Netzneutralität zieht Elisabeth Hödl einen Vergleich der Netzwerkinfrastruktur mit dem Straßennetz. Während auf öffentlichen Straßen alle Verkehrsteilnehmer unter den gleichen Bedingungen fahren, ist es bei Privatstraßen durchaus denkbar, dass eine Nutzung gegen Gebühr stattfindet, wobei sich die Nutzungspriorität nach der Gebührenhöhe richtet. Als Minimaldefinition für den Begriff der Netzneutralität sieht Hödl die neutrale und diskriminierungsfreie Übermittlung von Daten ohne Ansehung ihres Inhalts. Dass dies nicht mehr von allen Netzteilnehmern als selbstverständlich angesehen werde, zeigten konkrete Fälle wie der des Netzbetreibers Comcast, der die Nutzung von Filesharing-Anwendungen durch Blockierung der einschlägigen Ports zu verhindern suchte. Auch Google werde regelmäßig vorgeworfen, Suchanfragen zu Begriffen, die sehr werbewirksam seien, zu priorisieren. Um hier Klarheit zu schaffen, haben die Demokraten in den USA einen Gesetzentwurf zur Netzneutralität vorgelegt. Danach dürfe die Verbreitung rechtmäßiger Inhalte und der Anschluss legaler Geräte nicht unterbunden werden. Das Angebot der Nutzung bestimmter Dienste nur gegen Aufpreis solle nicht zulässig sein. Im Gegensatz zu der bisherigen Praxis der FCC erfasse der Entwurf neben dem Festnetz auch den Mobilfunk. Auch von der EU-Kommission gebe es eine Erklärung zur Netzneutralität aus dem Jahre 2009, aus der hervorgehe, dass der Netzneutralität auch in Europa hohe Bedeutung beigemessen werde. So solle die Netzneutralität von den Regulierungsbehörden gefördert und die Transparenz gestärkt werden. Die Kommission gehe wohl davon aus, dass der Wettbewerb ausreiche, um die Netzneutralität in Europa zu sichern. Der Begriff der Netzneutralität werde in D nicht einheitlich gebraucht. So befürworte z.B. der CCC eine Priorisierung von Telefonie. Ein häufiges Argument im Zusammenhang mit Bestrebungen der Netzneutralität aufzugeben, sei das der Zweiklassengesellschaft. Zudem biete die Netzneutralität Diskriminierungsfreiheit tatsächlich nur auf der Traffic-Ebene. Ein weiteres Problemfeld liege in geschlossenen Plattformen, die den Zugang auf bestimmte Hardware beschränke oder eine Zulassung …

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Themen: Recht Der Neuen Medien , Google , Ccc , Fcc , Iris , Netzneutralität , Iris2011
Rechtsgebiet: Telekommunikationsrecht

Erschienen 26. Februar 2011 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

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