IRIS2008: Kai Erenli „Der Gnom zahlt nicht - Muss die Rechtsordnung der Zukunft die ‚virtuelle Person‘ anerkennen?
am 23.02.2008 von LAWgical
Kai ErenliKai Erenli von der Fachhochschule des bfi Wien stellte seine Überlegungen zur Rechtsfähigkeit „virtueller Personen“ unter der provokativen Überschrift „Der Gnom zahlt nicht ...“ vor. Nach Raph Koster bzw. dem Roman „Snow Crash“, der Vorbild für das Metaversum von Second Life sei, werde eines nicht allzu fernen Tages das Avatar-Profil derart wertvoll sein, dass man sich wünschte, man hätte dem Avatar ein paar mehr Rechte gegeben. Es gehe laut Kai Erenli um drei Fragen: Warum braucht ein Avatar Rechte und Pflichten? Muss die Rechtsordnung die virtuelle Person anerkennen? Kann eine virtuelle Person etwas zur Rechtssicherheit beitragen?
Zunächst aber klärte Kai Erenli, dass es ihm bei „virtuellen Welten“ nur um solche gehe mit Visualisierung in 2D oder 3D. Besonderheiten ergäben sich hierbei aus der Persistenz der Welten: Wer passt auf, während ich nicht da bin?
Die zunehmende Bedeutung der virtuellen Welten belegte Kai Erenli mit ein paar Zahlen: Das Entropia Universe weise 2007 einen Umsatz von 365 Mio. Dollar aus. Gartner prophezeie, dass bis 2011 80 % der Fortune 500 Firmen eine virtuelle Präsenz hätten. Firmen wie BP, IBM und Diageo benutzten virtuelle Welten für Meetings und Remote Working. Besonderen Zulauf gebe es in Asien. 43 % aller Koreaner seien in virtuellen Welten zu hause. Und China habe angekündigt, 30 Mrd. (!) Dollar in ein Projekt mit 9 bis 10 virtuellen Welten zu investieren. Ziel sei es, Waren und Dienstleistungen direkt an den Mann zu bringen und die Zwischenhändler ausschalten.
Dass rechtliche Fragen schon jetzt relevant seien zeige sich …
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