Wie sich Irfan P. in Berlin benahm
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Es war ein kurzer Auftritt vor dem Oberlandesgericht München: Der frühere GIMF-Mann und zwischenzeitliche V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz Irfan P. erschien zwar zum zweiten Mal als Zeuge im GIMF-Verfahren vor dem Staatsschutzsenat – doch sein Auftritt dauerte knappe sieben Minuten und brachte keine neue Erkenntnis. Irfan P. schwieg zu allen Fragen. Rechtsanwalt Mutlu Günal (Jonas T.) beklagte daraufhin fehlenden Spaß.
Vor der Vernehmung hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl eine Entscheidung des Bundesinnenministeriums verlesen. Ministerialrat Dr. Romann kommt darin zu dem Ergebnis, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Irfan P. keine erweitere Aussagegenehmigung zu neun Fragen geben dürfe, die das Gericht an das Bundesamt gestellt hatte.
„Es steht zu besorgen, dass Rückschlüsse auf die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz“ gezogen werden könnten, heißt es in dem Schreiben in der eigentümlichen Ministerial-Sprache. Dies könnte nämlich “dem Wohl des Bundes” schaden.
Ergänzend argumentiert das Ministerium etwas zwiespältig: Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Beantwortung der Fragen in der islamistischen Szene Rachegefühle gegen den Zeugen Irfan P. auslösen würden, schreibt Dr. Romann. Dem möchte man nicht widersprechen. Nur: Warum soll die Nicht-Beantwortung der Frage die Gefühlslage in der „Szene“ gegenüber Irfan P. besser machen? Irfan P. erschien also wieder vor dem Senat, grinste etwas weniger, als beim ersten Mal und schwieg dann – wie gesagt – zu den wenigen Fragen an ihn. Einer der Angeklagten berichtete in einer Pause von seinem Erstaunen, dass sich Irfan P. amerikanische Markenkleidung leisten könne. Nach knappen sieben Minuten (Nicht-)Aussage rauschte der Zeuge samt Rechtsanwalt und Begleitkommando wieder ab. Durch die Hintertür ging es direkt in den Untergrund die Tiefgarage.
Im Ergebnis dürfte damit das Thema Irfan P. für diesen Prozess beendet sein. Denn keiner der Beteiligten scheint die Versagung des Bundesinnenministeriums in gleicher Konsequenz angreifen zu wollen, wie es der Vorsitzende Richter Hermann Wieland im Stuttgarter „Buback-Verfahren“ gegen Verena Becker tut. Allerdings ist die Ausgangslage in München auch deutlich klarer. Denn das Bundesamt für Verfassungsschutz hat schriftlich erklärt, dass P. erst nach Ende der deutschen GIMF vom Amt angeworben wurde.
Rechtsanwalt Mutlu Günal stellte am Vormittag noch eine Reihe von Anträgen. Er würde gerne den Dokumentar-Film „Taxi to the Darkside“ (Deutscher Titel: Taxi zur Hölle, FSK 16) in das Verfahren einführen, um die mögliche politische / emotionale Ausgangslage der Angeklagten zu beleuchten. Oberstaatsanwalt beim BGH Dr. Bauer (der inzwischen gemeinsam mit Dr. Volkmer die Anklage vertritt), entgegnete darauf: „Sie erwecken den Eindruck, die Vertreter des GBA seien leere Marionetten“. Tatsächlich seien die Vertreter der Bundesa…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Juni 2011 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.
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