Irak-Klage wird fortgesetzt

CK - Washington.   Nachdem das Untergericht eine Klage gegen Saddam Hussein und den Irak abgewiesen hatte, wird sie nach dem Urteil der Bundesberufungsgerichts des Hauptstadtbezirks vom 24. Juni 2008 fortgeführt. Die Rechtslage wurde kompliziert, weil der Kongress im Januar 2008 mit 28 USC §1605A eine neue Ausnahme zur Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act geschaffen hatte. Die ausführliche Begründung in Sachen Robert Simon et al. v. Republic of Iraq et al., Az. 06-7178, betrifft auch …

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Themen: Irak , Usc , Saddam Hussein

Erschienen 25. Juni 2008 auf http://anwalt.us.

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