Alle Blogs » IR-Markenspuk in den USA

IR-Markenspuk in den USA

am 07.02.2008 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   Die Harmonisierung im Markenrechtsverkehr mit den USA funktioniert nicht so richtig. Das US-Markenamt macht, was es will. Manchmal macht es harmoniegewohnten Markenanwälten in Europa das Leben und die Kalkulation schwer. Mehrere Probleme sind regelmäßig zu erkennen:Der originäre amerikanische Antrag ohne IR-Umweg vermeidet überzogene amtliche Gebühren. Im Harmonisierungsverfahren können die IR-Gebühren die des Markenamts der USA übersteigen. Zudem vermeidet der originäre US-Antrag die Zurückweisung wegen der Einreichung durch einen nicht in den USA zugelassenen Rechtsanwalt. Außerdem bietet der IR-Markenantrag mit der harmonisierten Waren- und Dienstleistungsbeschreibung, die von den durch Präzedenzfälle gesicherten Usancen in den USA abweicht, stets eine Angriffsfläche für den Sachbearbeiter im USPTO - und damit einen Ablehnungsgrund. Solche Anträge berücksichtigen oft nicht die nichteingetragenen Common Law-Marken und die einzelstaatlich eingetragenen Marken - ein kritisches Risiko für den Antrag mit möglicherweise strafrechtlichen Folgen für den Antragsteller. Schließlich gibt es in den USA nicht drei Markenklassen zu …

Änderungenen bei Gebühren der Gemeinschaftsmarke treten in Kraft

iuranovit / Am 25. Juli sind Änderungen zur Verordnung 2868/95, zur Umsetzung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke, und Änderungen zur Verordnung 2869/95 über die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Mode…

Milchmädchen: Marke USA

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   Werbung für die US-Markenerstreckung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen enthält Milchmädchenrechnungen, nach denen die Erstreckung nach einer WIPO-Grundgebühr für die erste Klasse nur ca. 9…

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…

Markenkritik aus unberufenem Mund

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   In die falschen Hände fiel der Schriftverkehr von Apple mit dem US-Markenamt. Grossschreibung und kritische Anmerkungen zu den iPod- und iPodcast-Markenanträgen lösen beim sonst gut unterrichteten ZDNet-Schreibe…

Ausnahmen zur Strafverschärfung

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   Der IEEPA Enhancement Act> verschärft Strafen für Exportkontrollverstöße drastisch. Die Exportkontrollen erfassen wie berichtet auch weitere Sektoren im Iranhandel und wirken sich auch in Europa aus.Die E…

Europäischer Haftbefehl verfassungswidrig

blat.antville: Simons Blawg / Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18. Juli 2005 das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16 Abs. 2 GG)…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

GALJ

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

» German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »