IR-Markenspuk in den USA
am 07.02.2008 von German American Law Journal :: US-Recht auf DeutschCK - Washington. Die Harmonisierung im Markenrechtsverkehr mit den USA funktioniert nicht so richtig. Das US-Markenamt macht, was es will. Manchmal macht es harmoniegewohnten Markenanwälten in Europa das Leben und die Kalkulation schwer. Mehrere Probleme sind regelmäßig zu erkennen:Der originäre amerikanische Antrag ohne IR-Umweg vermeidet überzogene amtliche Gebühren. Im Harmonisierungsverfahren können die IR-Gebühren die des Markenamts der USA übersteigen. Zudem vermeidet der originäre US-Antrag die Zurückweisung wegen der Einreichung durch einen nicht in den USA zugelassenen Rechtsanwalt. Außerdem bietet der IR-Markenantrag mit der harmonisierten Waren- und Dienstleistungsbeschreibung, die von den durch Präzedenzfälle gesicherten Usancen in den USA abweicht, stets eine Angriffsfläche für den Sachbearbeiter im USPTO - und damit einen Ablehnungsgrund. Solche Anträge berücksichtigen oft nicht die nichteingetragenen Common Law-Marken und die einzelstaatlich eingetragenen Marken - ein kritisches Risiko für den Antrag mit möglicherweise strafrechtlichen Folgen für den Antragsteller. Schließlich gibt es in den USA nicht drei Markenklassen zu …
Änderungenen bei Gebühren der Gemeinschaftsmarke treten in Kraft
iuranovit / Am 25. Juli sind Änderungen zur Verordnung 2868/95, zur Umsetzung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke, und Änderungen zur Verordnung 2869/95 über die beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Mode…
Milchmädchen: Marke USA
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Werbung für die US-Markenerstreckung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen enthält Milchmädchenrechnungen, nach denen die Erstreckung nach einer WIPO-Grundgebühr für die erste Klasse nur ca. 9…
Geschäftsveräußerung im Ganzen
Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…
Markenkritik aus unberufenem Mund
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. In die falschen Hände fiel der Schriftverkehr von Apple mit dem US-Markenamt. Grossschreibung und kritische Anmerkungen zu den iPod- und iPodcast-Markenanträgen lösen beim sonst gut unterrichteten ZDNet-Schreibe…
Ausnahmen zur Strafverschärfung
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Der IEEPA Enhancement Act> verschärft Strafen für Exportkontrollverstöße drastisch. Die Exportkontrollen erfassen wie berichtet auch weitere Sektoren im Iranhandel und wirken sich auch in Europa aus.Die E…
Europäischer Haftbefehl verfassungswidrig
blat.antville: Simons Blawg / Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18. Juli 2005 das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16 Abs. 2 GG)…
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German American Law Journal deutsche Ausgabe, USA-Recht von Attorney u. Rechtsanwalt Kochinke in Washington DC USA: A forum for information sharing in the areas of German and American law, mainly where the two intersect, vary or intrigue.
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