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IPR: Ins Wasser gefallen

am 02.11.2006 von http://www.recht.us/amrecht

CHS - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks hat am 16. Oktober 2006 in Sachen Carris v. Marriott International, Inc. et al., Az. 06-1506, entschieden, dass nach dem IPR des Staates Illinois eine Haftung aus unerlaubter Handlung, Torts, nach dem Recht des Verletzungsortes zu bemessen ist. Der Kläger hatte über die Internetseite der beklagten Hotelkette einen Urlaub auf den Bahamas gebucht. Am Strand des Hotels mietete er ein Wassermotorrad, von dem er während der Fahrt herunterfiel. Dabei brach er sich ein Bein und trieb anschließend mehrere Stunden hilflos im Meer. Zurück in Illinois begehrte …

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