iPhone: Datenschutz und IT-Sicherheit in Unternehmen

Äpfelliebhaber wissen es schon lange, Smartphones und iPhones im Besonderen sind super und werden darüber hinaus immer beliebter. Laut einer Studie des Branchenverbandes Bitkom, besaß bereits Ende 2010 jeder fünfte Handynutzer ein Smartphone. In einer weiteren Studie prognostiziert Bitkom eine Steigerung des Smartphone-Absatzes für das Jahr 2011 von 39 Prozent.

Auch Unternehmen gehen derzeit nach und nach dazu über, ihren Mitarbeitern anstatt eines herkömmlichen Mobilfunkgerätes ein Smartphone bereitzustellen. Was aus Arbeitnehmergesichtspunkten natürlich gut ist, bringt aus Sicht des Arbeitgebers jedoch Probleme im Hinblick auf Datenschutz und IT-Sicherheit in Unternehmen mit sich.

Risikomanagement bzgl. IT-Sicherheit ist Pflicht

Der Arbeitgeber ist gemäß § 91 Absatz 2 AktG dazu verpflichtet, Risikomanagement zu betreiben. Dazu dient auch Risikomanagement im Hinblick auf IT-Sicherheitsrisiken.

Nach der Gesetzesbegründung gilt diese Verpflichtung auch für GmbHs. Geschäftsführungsmitglieder, welche diese Pflicht verletzen, machen sich gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig (§ 93 Absatz 2 AktG, § 43 Absatz 2 GmbHG).

Neue Technik, neue Risiken

Da ein Smartphone ein Hybrid aus Mobilfunkgerät und PC darstellt, ergeben sich insoweit zum Teil die gleichen Probleme, genannt sei an dieser Stelle beispielsweise die private Internetnutzung mittels betrieblicher PCs.

Gleichwohl ergeben sich auch weitere Herausforderungen, welche über den Betrieb herkömmlicher Mobilfunkttelefone hinausgehen. Hilfreiche Allgemeinhinweise gibt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an verschiedenen Stellen.

Datenschutz gilt auch für Smartphones

§ 9 BDSG verlangt organisatorische und technische Maßnahmen zum Datenschutz, dabei ist es gleichgültig ob sich diese auf einem PC oder einem iPhone befinden. So hatten wir bereits jüngst darüber berichtet, dass iPhone-Apps ihre Nutzer ausspionieren, es sind darüber hinaus jedoch auch Apps denkbar, welche weit mehr Daten ausspionieren als bloße Nutzungsdaten, denn Wirtschaftsspionage ist bereits jetzt existent.

Was sollte in einer Nutzungsvereinbarung geregelt werden?

Aufgrund der Komplexität können nicht alle Regelungen samt Inhalten erschöpfend dargestellt werden, zumal die Regelungen je nach gewünschten Inhalt im Detail variieren können. Daher konzentrieren wir uns vorliegend auf stichwortartige Darstellungen (von wegen Betriebsgeheimnis und so…).

Zu folgenden Punkten sollte eine Nutzungsvereinbarung für Smartphones Regelungen bereithalten:

Mindestsicherheitseinstellungen Grundkonfigurationen Fernlöschung Installation von Herstellerupdates Installation von Fremdprogrammen (ggf. Blacklist/Whitelist) Zugriffseinschränkungen von Apps (z.B. Ortungsdienste) Aushebeln von Smartphone-Sperren (z.B. Jailbreak) Einzelverbindungsnachweise Rechnungsk… » Vollständiger Artikel
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Themen: Datenschutz , Iphone , Unternehmen , It-sicherheit , Bsi , Informationstechnik , Bundesamt , Private Internetnutzung , Apps , Smartphone , Risikomanagement , Riskmanagement , Wirtschaftspionage , E-mail-und Internetnutzung , Nutzungsvereinbarung Smartphone

Erschienen 3. März 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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