iPhone 4: Bug-Meldung vor Verkauf in Deutschland

Apple´s iPhone 4 hat offenbar einen Bug. Das Gerät zeigt eine andere – nämliche höhere – Empfangsstärke an, als tatsächlich vorliege. So bereichtet es die Zeitung DerWesten am 02.07. in der Rubrik “Technik” online. Da es sich um eine fehlerhafte Anzeige handelt, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Bedeutung. Von Einschränkungen beim Empfang wurde nicht berichtet. Ein Mangel, der z. B. einen Rücktritt von einer Bestellung des iPhone 4 rechtfertigen würde, ist daher wohl nicht anzunehmen.

iPhone: Apple: iPhone zeigt zu viel Empfangsstärke an

New York. Apple hat eingeräumt, dass sein neues iPhone unter Umständen einen stärkeren Empfang anzeigt, als tatsächlich gegeben. Der Konzern zeigte sich selbst verblüfft darüber, dass das Verfahren zur Anzeige des Empfangs „komplett falsch“ sei.

Apple rät, die untere Gehäusehälfte beim Telefonieren mit dem neuen Modell, iPhone 4, nicht mit der Hand abzudecken. Dadurch könne der Empfang der im Gehäuse untergebrachte Antenne beeinträchtigt werden. Nutzer hatten unter anderem über einen starken Abfall des Empfangs in einem solchen Fall geklagt.

Nach Ansicht des Herstellers ist eine solch starke Leistungsminderung aber übertrieben. „Die starke Abnahme des Empfangs kommt deshalb z…

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Themen: Deutschland , Iphone , Verbraucherschutz , Mangel , Telekommunikation , Telefonieren , Telefon , Apple , Kauf , Iphone 4
Rechtsgebiet: Vertragsrecht

Erschienen 14. Juli 2010 auf http://www.jur-blog.de.

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