IPforce One GmbH lässt über die Rechtsanwälte Winterstein angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film 7 Days abmahnen
Wie wir von Vertragsanwälten unseres Hauses erfahren durften, mahnt die Kanzlei aus
a. M. für die IPforce One GmbH gerade vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch in Tauschbörsen an dem Film (Seven Days) ab.
Das Vorgehen läuft nach dem bewährten Muster abmahnender Kanzleien: In den überwiegenden Fällen fordert man die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Der Abgemahnte wird mit einer
Frist unter Druck gesetzt.
Wir empfehlen jedoch, nicht vorschnell irgendeine Erklärung zu unterschreiben. Eine von den Rechtsanwälten Winterstein stammende
sollte
zuerst anwaltlich geprüft werden, um Nachteile für die Zukunft auszuschließen. Darüber hinaus ist ein vorsichtiger Umgang mit
modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet anzuraten.
Äußerst wichtig ist, eine und die darin
gesetzte Frist niemals zu ignorieren oder zu verdrängen, da dies die Situation verschlimmert: Gerichtliche einstweilige Verfügungen
und erhebliche Kosten können die Konsequenz sein.
Interessant ist, wer hinter dem Auftraggeber der Kanzlei Winterstein steht: Gesellschafter der IPforce One GmbH sind zum Teil die
Partner der Kanzlei Winterstein selbst. Mehr dazu hier.
In einer mit uns…
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