IP-Aufzeichnung in Server-Logfiles ungesetzlich ?

Das meint jedenfalls das LG Berlin und hat es dem Bundesjustizministerium untersagt, die IPs der Besucher im Server-Logfile aufzuzeichnen:

Initiiert hatte die Klage der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der sich an der Aufzeichnung von Webserver-Logfiles samt IP-Adressen stört. Die Aufbewahrung solcher Kommunikationsspuren ermögliche es, “das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachzuvollziehen”, so Breyer. Er sieht durch die Aufzeichnung der Logfiles mit IP-Adressen sein “Recht auf informelle Selbstbestimmung” verletzt.

In dem nun rechtskräftigen Urteil sieht Breyer eine Signalwirkung für die gesamte Internetbranche, in der die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzerverhaltens weiterhin üblich sei.

Patrick Breyer stellt auf seiner Internetseite Daten-Speicherung.de eine Musterklage bereit, “mit deren Hilfe sich jeder gegen die Protokollierung seiner Internetnutzung wehren kann”. Selbst der Deutsche Bundestag protokolliert gegenwärtig das Verhalten der Nutzer seines Internetportals auf Vorrat, kr…

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Themen: Internet , LG Berlin , Jurist , Arbeitskreis , Patrick Breyer

Erschienen 1. Oktober 2007 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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