Inzestverbot: BVerfG nimmt sich Auszeit und erklärt sich für das Strafrecht nicht für zuständig
am 13.03.2008 von smartnuts
Klar, mittlerweile muss man ja an nahezu jedem Gesetz aus Berlin schrauben und drehen (online-Durchsuchung; Verkehrsüberwachung; bald Vorratsdatenspeicherung). Das Inzestverbot ist zudem eh nicht so wichtig („nur einen schmalen Bereich der persönlichen Lebensführung“). Da kann man schon einmal weitgehend gefahrlos kräftig durcheinanderkommen bzw. die Lust verlieren. Und wenn Hassemer weitgehend stimmig etwas anderes vertritt: Soll er doch, ist eh bald Rentner.
Also ruckzuck die Entscheidung gezimmert: Ein paar Textbausteine zur Geschichte kommen nicht schlecht und sind dankenswerterweise mit Copy und Paste einzufügen. Was dann? Schnell noch das Dogma vom Denken in Rechtsgüter diffamiert, weil über den Rechtsgutsbegriff keine Einigkeit bestehe. Mit Sicherheit muss Hassemer in den Sitzungen berichtet haben, dass man eben aus einem derartigen Komplexbegriff nicht „more geometrico“ alles ableiten könne und dass er in erster Linie eine negative Funktion habe. Wie gesagt: egal oder eben die Ansicht eines Strafrecht-Spinners. Überdies: Schreibt das BVerfG nicht selbst davon, dass das Strafrecht „ultima ratio“ des Rechtsgüterschutzes sei (Rn. 35)? Wenn es sich dann aber weigert, die Erkenntnisse zum Begriff des Rechtsguts zur Kenntnis zu nehmen (vom Senat nur „mit spitzen Fingern angefasst“; Hassemer Rn. 80), verkommt dieser elementare (und zutreffende) Satz zu einer beliebigen Leerformel. Plötzlich ist das Strafrecht zu einer (nicht mal der letzten) Ratio des Schutzes von Moral (so im Ergebnis auch Hassemer Rn. 101) mutiert.
Und so geht es in der Entscheidung lustlos drunter und drüber: Die empirischen Studien zu familien- und sozialschädlichen Wirkungen des Geschwisterinzests seien zwar nicht als repräsentativ bewertet worden. Aber das sei egal, sie deuteten schon …
Inzest bleibt strafbar
LawBlog / Die Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 S. 2 StGB, die den Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfa…
Trauriger Sieg der Moral
Jurabilis / Das Bundesverfassungsgericht hat § 173 StGB für verfassungsgemäß erklärt (2 BvR 392/07). Es erteilt in seinem Urteil nicht nur der strafrechtlichen Rechtsgutslehre eine deutliche Abfuhr (Abs. 39), sondern gibt trotz gegenteiliger Beteuerung…
Inzestverbot schüzt nach Auffassung Hassemers lediglich die Moral
Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Gegen das Inzest - Urteil des Bundesgerichtshof hat sich Winfried Hassemer - Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts - gestellt. Er argumentiert zu recht wie ich finden gegen die Entscheidung;Der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, s…
Stimmen zur Inzest-Entscheidung
Juristisches bei unfehlbar.net / “Wenn man die Entscheidung ernst nähme, hätte das weitreichende Konsequenzen. Man müsste geradezu die Präimplantationsdiagnostik vorschreiben.” (Tatjana Hörnle) “Eine so verunglückte Strafdrohung passieren zu lassen, segnet…
Inzest-Paragraf auf der Kippe
LawBlog / Die Kläger gegen den Inzest-Paragrafen vor dem Bundesverfassungsgericht haben einen ersten Erfolg errungen. Das Gericht wird eine einstweilige Anordnung erlassen, erklärte Winfried Hassemer, der Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht. Damit mu…
Stimmen zur Inzest-Entscheidung
Juristisches bei unfehlbar.net / “Wenn man die Entscheidung ernst nähme, hätte das weitreichende Konsequenzen. Man müsste geradezu die Präimplantationsdiagnostik vorschreiben.” (Tatjana Hörnle) “Eine so verunglückte Strafdrohung pass…
WLAN UND STRAFRECHT
LawBlog / Ulf Buermeyer beschäftigt sich in einem interessanten Aufsatz mit dem strafrechtlichen Schutz von WLANS. Sein Fazit: Vor diesem Hintergrund wäre es nicht zu rechtfertigen, auch die bloße Nutzung offener WLANs als Internet-Zugang strafrechtlich z…
Gedanken zum Inzest-Urteil
Kanzlei-Blog Rechtsanwalt Peter Ratzka / Ein Urteil erregt die Gemüter:Das Bundesverfassungsgericht hält nach wie vor die Strafbarkeit des Inzests für verfassungsgemäß. Was steckt dahinter?Sieben von acht entscheidenden Richtern halten an der Verfassungsmäßigkeit fest. Einzig Hasseme…
