Investorenauswahl einer Kommune unterliegt Vergaberecht
am 06.02.2008 von Handakte WebLAWg
Das OLG Düsseldorf hat erneut auf die Investorenauswahl einer Kommune das Vergaberecht für anwendbar erklärt.
Der Beschluss schließt sich an die Entscheidungen vom 13.06.2007 (VII-Verg 2/07 – Ahlhorn) und vom 12.12.2007 (VII-Verg 30/07 – Wuppertal) an.
Die betroffene Stadt hatte mit einem Investor einen notariellen Kaufvertrag über ein größeres Areal im nicht beplanten Innenstadtbereich abgeschlossen. Darauf sollte nach Abriss vorhandener Gebäude zur Stärkung der Attraktivität der Innenstadt mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Mio. € ein Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum entstehen. Später brachte die Antragstellerin, die sich gewerblich mit Projektentwicklungen befasst, einen Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer an. Während des Nachprüfungsverfahrens schloss die Kommune mit dem Investor einen notariellen Änderungsvertrag, um Ansatzpunkte für eine mögliche rechtliche Beanstandung des Kaufvertrags im Nachprüfungsverfahren auszuräumen. Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster hat den …
Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Obwohl ca 90 Prozent aller Vergaben unterhalb der Schwellenwerte abgewickelt werden, beschäftigt die Nachprüfung der restlichen 10 % der Vergaben eine stattliche Anzahl von Vergaberichtern in den Vergabekammern des Bundes und der Lände…
Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den Bundesgerichtshof
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Stadt Solingen unterliegt Kunststiftung
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Antrag auf Nachprüfungsverfahren gegen die Auftragsvergabe für Skitunnel in Oberhof
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Haftung der Stadt für stürzende Fußgänger?
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Deutsche Bank muss Stadt Hagen Schadenersatz zahlen
Reuters | Inlandsnachrichten / Wuppertal (Reuters) - Die Deutsche Bank muss nach einem Gerichtsurteil der Stadt Hagen im Rechtstreit um Millionenverluste aus riskanten Zinsgeschäften Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Wuppertal sprach am Mittwoch Hagen 994.000 Euro Plus…
Die Testgeräte im EDV-Bereich sind wie Bietererklärungen zu bewerten und dürfen nicht nachgebessert werden
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Sozialrecht: ALG II-Bezieher müssen Hausbesuche nicht grundsätzlich hinnehmen
Recht und Alltag / Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes, verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Deshalb müssen Bezieherinnen und Bezieher von ALG II Hausbesuche der Arbeitsagentur bzw. ihrer Kommune als Träger der Grundsicherung nur dann gestatten, wenn d…
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