Investitionszuschüsse für Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel

(c) Petra Bork / PIXELIO (www.pixelio.de)

Wer eine Mini-KWK-Anlage bei sich zu Hause oder in seinem Unternehmen einbauen möchte, kann Förderung beantragen. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat dazu wieder ein neues Förderprogramm “Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel” aufgelegt. Erste Anträge sind ab dem 1.4.2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Bezuschusst werden Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kWel, die in Bestandsbauten installiert werden – also solchen Bauten, für die vor dem 1.1.2009 der Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde. In Gebieten mit einem Fernwärmeanschluss- und Benutzungszwang findet eine Förderung nicht statt.

Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen und Gewerbetreibenden u.a. auch Contractoren, Kommunen und kommunale Unternehmen, sofern diese die KMU-Schwellenwerte unterschreiten. Gefördert werden ausschließlich KWK-Anlagen, die in der Liste der förderfähigen KWK-Anlagen enthalten sind. Ein Antrag auf Förderung ist unbedingt zu stellen, bevor der Lieferungs- oder Leistungsvertrag zur Installation der Mini-KWK-Anlage abgeschlossen ist. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, wenn die Anlage installiert und alle erforderlichen Nachweise vollständig erbracht sind. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; das BAFA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Der Anlagenbetreiber erhält

im Leistungsbereich bis 1 kWel 1.500 €.

Für jede weitere installierte kWel erhält er

im Leistungsbereich zwischen 1 und 4 kWel jeweils 300 €, für den Bereich zwischen 4 und 10 kWel jeweils 100 € und für den Bereich zwischen 10 und 20 kWel jeweils 50 €.

Eine Mini-KWK-Anlage mit einer installierten Leistung von 3 kWel wird demnach für den Leistungsbereich 1 kWel mit 1.500 € bezuschusst und für den Leistungsbereich darüber mit jeweils 300 € pro installiertem kWel, so dass die Förderhöhe 2.100 € beträgt (= 1.500 € + 2 x 300 €). Ab dem 1.1.2014 sinken dann die Fördersätze jährlich um 5 Prozent.

Neben der Installation einer förderfähigen Mini-KWK-Anlage, hat der Betreiber zusätzliche Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört u.a. die Verpflichtung, die Anlage grundsätzli…

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Erschienen 28. März 2012 auf http://www.derenergieblog.de.

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