Investitionsschutzabkommen

Die Bundesregierung hat dem Bundestag vier Gesetzentwürfe zu Investitionsschutz- und -förderungsabkommen mit vier ausländischen Staaten vorgelegt. Mit den Gesetzentwürfen zum Vertrag vom 2. März 2005 mit dem Jemen (16/2861), zum Abkommen vom 16. Juni 2005 mit Ägypten (16/2862), zum Vertrag vom 19. und 20. April 2005 mit Afghanistan (16/2863) und zum Vertrag vom 10. August 2005 mit Timor-Leste (Osttimor) (16/2864) sollen Direktinvestitionen völkerrechtlich abgesichert werden. Dabei geht es vor allem darum, den freien Transfer von Kapital und Erträgen zu gewährleisten, Investoren die Inländerbehandlung und Meistbegünstigung sowie Eigentumsschutz zu garantieren und eine Entschädigungspflicht bei Enteignungen festzulegen. Garantiert werden sollen auch der Rechtsweg und die internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Diese Abkommen sind die Voraussetzung dafür, dass der Bund die Investitionsgarantien gegen politische Risiken übernimmt. Nach dem Haushaltsrecht kann der Bund derartige Garantien nur übernehmen, wenn mit dem betreffenden Land ein solcher Vertrag besteht.

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Themen: Bundestag , Afghanistan , Vertrag , Jemen

Erschienen 10. Oktober 2006 auf http://www.meisen.info.

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