Inverkehrbringen einer neuen Marke
elektrog blog | 8. März 2009 — Für Hersteller nach dem ElektroG kann der Fall eintreten, dass sie bei einer bereits bestehenden, so genannten Stammregistrieru…
Für Hersteller nach dem ElektroG kann der Fall eintreten, dass sie bei einer bereits bestehenden, so genannten Stammregistrierung weitere Geräte in Verkehr bringen möchten, z.B. wenn diese Geräte neu entwickelt wurden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 02.10.2008 (Az.: 20 BV 08.1023) ausgeführt, dass auch registrierte Hersteller im Sinne des § 3 Abs. 11 ElektroG ohne zusätzlich…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. März 2009 auf http://www.elektrog-blog.de.
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elektrog blog | 22. März 2009 — Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 02.10.2008 (Az.: 20 BV 08.1023) zum Charakter der Registrierung …
elektrog blog | 8. Mai 2009 — Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 04.05.2009 (Az.: 416 O 77/09) einen Wettbewerbsverstoß durch eine fehlende Regist…
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IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 26. Oktober 2009 — Mit Beschluss vom 07.09.2009 (Az. 20 ZB 09.1694) entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass eine Registrierung von m…
elektrog blog | 19. Februar 2009 — An die Bundesregierung wurde im Rahmen einer Anfrage die Fragestellung gerichtet, ob Importeure von Elektro- und Elektronikgerä…
elektrog blog | 4. August 2009 — Das Landgericht München hat mit Beschluss vom 25.04.2008 (Az.: 4 HKO 6974/08) entschieden, dass es einem nicht registrierten Hä…
elektrog blog | 29. Januar 2009 — Nach § 6 Abs. 2 Satz 5 ElektroG ist es verboten, Elektrogeräte in Verkehr zu bringen, wenn dessen Hersteller nicht registriert …