Intime Fotos herumgezeigt
Ungewöhnlich kurz war der Auftritt eines 38-Jährigen vor dem Würzburger Amtsgericht. Der Ex-Polizist wurde im Oktober 2007 nach einem erbitterten „Rosenkrieg“ gegen seine frühere Lebensgefährtin zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Jetzt sollte der Mann erneut auf der Anklagebank Platz nehmen: Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat er durch die Verbreitung von intimen Fotos seiner Ex-Freundin deren „höchstpersönlichen Lebensbereich“ verletzt. Nach einem geschickten Schachzug des Verteidigers wurde das Verfahren aber noch vor Aufruf der Sache eingestellt.
Die bis vor zweieinhalb Jahren schwelende Auseinandersetzung des Ex-Polizisten mit seiner früheren Freundin, einer Würzburger Rechtsanwältin, beschäftigte schon einige Male die Justiz. Hintergrund der Streitigkeiten, die dem 38-Jährigen eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Beleidigung, Hausfriedensbruch und versuchter Nötigung einbrachten, war der Kampf um das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter.
Dabei hat sich der 38-Jährige immer wieder über ein vom Amtsgericht ausgesprochenes Kontaktverbot hinweggesetzt und die Anwältin mit einer Flut von Anrufen, Faxen und Briefen belästigt. Darin beleidigte er seine Ex-Freundin teilweise massiv. Außerdem drohte er ihr, kompromittierende Fotos zu veröffentlichen.
Um jene Bilder, die die Anwältin von einer Seite zeigen, die in der Öffentlichkeit nichts zu suchen hat, ging es auch bei dem neuen Strafverfahren. Zehn Fotos von der Frau, einvernehmlich im Laufe der Beziehung aufgenommen, zeigte der Angeklagte im Dezember 2006 im Rahmen des Ermittlungsverfahrens einem Polizisten.
Weil er sich später weigerte, auf sein Eigentum an den Bildern zu verzichten, ging die Staatsanwaltschaft in die Offensive und erwirkte beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“. Vier Monate Gefängnis auf Bewährung war die darin ausgesprochene Strafe, der 38-Jährige ließ seinen Rechtsanwalt Einspruch einlegen.
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