Internetzuständig: Zielmarkt zählt

CK - Washington.   Noch zurückhaltender als das OLG München, das vernünftigerweise die Gerichtsbarkeit über eine schweizer Firma, die im Internet schweizer Kunden anspricht, verneint, beurteilte ein Gericht in Illinois die Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über ein Unternehmen aus Arizona, das im Internet seine Dienste anbietet. Beide Fälle betreffen das Markenrecht. GoDaddy ist international aktiv und macht über drei Prozent seiner Umsätze in Illinois. Dennoch stellte das Bundesgericht erster Instanz für den nördlichen Bezirk von Illinois in Sachen uBID Inc. v. The GoDaddy Group, Inc., Az. 09-cv-2123, darauf ab, dass Kunden aus Illinois den Dienst in Arizona aufrufen, die AGBs auf das Recht von Arizona verweisen, und die Beklagte weder Kunden aus Illinois besonders anspricht noch in Illinois niedergelassen ist. In GoDaddy Not Subject to Trademark Infringement Suit in Illinois spricht Thomas O'Toole am 9.…

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Themen: Bezirk
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 18. November 2009 auf http://anwalt.us.

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Clemens Kochinke, Berliner, Corcoran & Rowe LLP, Rechtsanwalt in Washington, Hauptstadt USA: Law USA - US-Recht
German American Law Journal :: American Edition

German American Law Journal American Edition : A forum for information sharing in the areas of the laws of Germany and the USA, mainly where the two intersect, vary or intrigue.


TechLaw: GoDaddy Not Subject to Trademark Infringement Suit in Illinois

In the case of uBID Inc. v. The GoDaddy Group Inc., No. 09-cv-2123 (N.D. Ill., Nov. 5, 2009), a federal district court in Illinois ruled late last week that the Big Daddy of domain name registrars, Godaddy.com, is not subject...