Internetüberwachung durch das BKA: Löschen statt sperren? Wäre das wirklich die Lösung?

In der intensiven Diskussion um Netzsperren, angeregt durch den umstrittenen Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin von der Leyen, wird ein Argument prominent vorgetragen: Die bloße Sperre sei ineffektiv, die Löschung durch den Provider sei der einzig sinnvolle Weg, um Kinderpornographie aus dem Internet zu verbannen. Dem ist im Ergebnis grundsätzlich zuzustimmen, aber trägt es auch als Argument gegen die Listen des BKA und die DNS-Sperren? Meines Erachtens nicht, im Gegenteil.

Schon frühzeitig tauchte im Netz die Behauptung auf, in Skandinavien gesperrte und auf deutschen Servern gehostete Kinderpornographie sei von der deutschen Polizei nicht verfolgt worden und auch nicht aus dem Netz entfernt worden, obwohl dies ohne Weiteres möglich gewesen wäre. Allerdings konnte mir auf Nachfrage kein konkreter solcher Fall genannt werden, in dem tatsächlich in Deutschland strafbare Kinderpornographie von der deutschen Polizei bewusst nicht verfolgt wurde (siehe hier). Vielmehr ergab sich, dass diese auf skandinavischen Listen genannten und auf deutschen Servern gehostete Seiten wohl gar keine nach deutschem Recht strafbare Kinderpornographie (mehr) enthielten. Ein weiteres Argument betraf ausländische Server bzw. Host-Provider: Hier sei es so, dass man - wie die Organisation carechild und der deutsche Netzaktivist Alvar Freude (AK gegen Internetsperren und Zensur) mit eigenen Versuchen dokumentierten - ohne Weiteres auch die ausländischen Provider dazu bringen könnte, einschlägige Seiten zu entfernen (zu löschen), wenn man sie auf die strafbaren Inhalte hinweise: Zitat vom AK gegen Internet-Sperren und Zensur: „Die Abschaltung von Webauftritten mit kinderpornographischen Inhalten dauert nicht länger als die Übermittlung einer Sperrliste. Dies führt die Argumentation der Befürworter des bloßen Sperrens ad absurdum - es gibt keinen sachlichen Grund, strafbare Inhalte im Netz zu belassen und sie für alle einschlägig Interessierten mit minimalem Aufwand weiterhin zugänglich zu halten. Was für eine Bürgerinitiative wie den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur möglich ist, sollte für die deutsche Regierung und Strafverfolgungsbehörden ein Leichtes sein und die hier erzielten Ergebnisse deutlich übertreffen können."

Mit dieser Argumentation brachte man die Familienministerin tatsächlich in Bedrängnis. Aber sie wird nun argumentieren, man müsse natürlich beides tun: löschen, wenn möglich und sperren zumindest dann, wenn eine Löschung länger dauere. Letzteres sei insbesondere bei ausländischen Servern erforderlich. Nun wurde belegt, dass man auch ausländische Provider mit E-Mail oder Telefonanruf recht schnell dazu bringen konnte, die inkriminierten Seiten vom Netz zu nehmen. Die Vorgehensweise des BKA, erst einmal den zeitlich ineffektiven Dienstweg einzuschlagen, sei hingegen amateurhaft. Erfolg dieser Argumentation: Es kann wohl damit gerechnet werden, dass der Gesetzentwu…

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Themen: Öffentliches Recht , Bka , Gesetzentwurf , Materielles Strafrecht , Host Provider , Netzsperren , Kinderpornographie , Von Der Leyen , Alvar Freude , Carechild , § 184b Stgb
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 8. Juni 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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