Internetsperrung - was ist da los in Frankreich?

Pkw-Zündsperren und Internetsperren haben was gemeinsam: Der Bürger wird von vornherein -technisch- davon abgehalten Straftaten zu begehen. Im Falle der Zündsperre lässt sich der Pkw nicht mehr starten, wenn die Sperre eine Alkoholisierung des Fahrers erkennt. Trunkenheitsfahrten, § 316 StGB, und weitere Konsequenzen sind gebannt.

Internetsperren blenden rechtswidrige Inhalte aus dem Internet aus. Auch hier bezweckt die "Sperre" die Wahrnehmung rechtsverletzender Inhalte und die Begehung von Straftaten zu verhindern. Mit Pilotprojekten, wie bei der Zündsperre ist es hier jedoch nicht getan: Eine Internetsperre greift mit hoher Intensität in verschiedene Grundrechte ein. Daher gilt es, die Formen der Internetsperren zu unterscheiden. Einmal gibt es die Internetsperre als Sanktion, wie derzeit auf EU-Ebene und in Frankreich im Gespräch und zum anderen Internet Sperrverfügungen, bei denen nur einzelne Inhalte gesperrt werden.

In Frankreich läuft derzeit ein umstrittenes Gesetzesvorhaben, das eine Internetsperre als Sanktion für Urheberrechtsverletzer vorsieht. Das Gesetz räumt einer neugeschaffenen Regierungsbehörde HADOPI ("La Haute Autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet") ein, bei Rechtsverletzungen den Schädiger zunächst abzumahnen und bei wiederholten Rechtsverletzungen den Accessprovider des Schädigers zur Sperrung des Internetzugangs (bis hin zu einem Jahr) anzuweisen (sog. System der abgestuften Erwiderung). Zugleich soll es der Behörde obliegen, eine "Internetsünder" Kartei zu führen, sodass der Schädiger in Frankreich keinen neuen Internetzugang erhalten kann. Das Gesetz wird 2009 in Kraft treten, wenn es von der Nationalversammlung gebilligt wird.

Im Rahmen der Novelle des Richtlinienpakets zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes (sog. Telecom-Paket) hatte Frankreich versucht, Internetsperren in Form der französischen "abgestufte Erwiderung" in die Richtlinie, durch den EU-Rat unter französischer Führung, einzubringen. Bereits nach der ersten Lesung der Novelle im EU-Parlament war die Internetsperre vom Tisch. Das EU-Parlament lehnte eine dazu erforderliche, flächendeckende Überwachung ausdrücklich ab. Daraufhin formulierte Kompromisse, die Accessprovider zur Kooperation mit der Unterhaltungsindustrie anhalten sollten, um rechtmäßige Inhalte zu fördern, fand dennoch eine Mehrheit im September 2008. Welche Kriterien dabei aufzustellen seien, ob Inhalte "rechtmäßig oder schädlich" seien, sollte einer nationalen Regulierungsbehörde überlassen werden. Mit diesem Schlupfloch beabsichtigte Frankreich, dennoch seiner Internetsperre zum Erfolg zu verhelfen.

In einem Schreiben (Dezember 2008) hat d…

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Themen: Frankreich , Sicherheit
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 2. Dezember 2008 auf http://www.for-net.info/for-net-blog/.

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