Internetsperren gegen illegale Downloads nicht zulässig
Die Anordnung eines belgischen Gerichts, einem Internet-Provider die Einrichtung eines Filterungssystems aufzuerlegen, um so das
Herunterladen von illegalen Downloads zu verhindern ist nicht mit Unionsrecht vereinbar.
Ein Rechtsstreit zwischen der Scarlet Extended SA, einem Internetprovider, und SABAM, einer für Autoren,
Komponisten und Herausgebern von Musik, wurde bis vor den Europäischen Gerichtshof getragen. Im Jahr 2004 fiel SABAM auf, dass Kunden
der Scarlet Extended SA über Online-Musiktauschbörsen (sog. Peer-to-Peer Netzwerke) zu ihrem Repertoire gehörende Werke
herunterladen.
Auflagen des Gerichts mit Richtlinie über den elektr. Geschäftsverkehr unvereinbar
Der Präsident des de première instance de
Bruxelles drohte Scarlet ein Zwangsgeld an, sollte der Internetzugangsdienstleister nicht verhindern, dass Kunden weiterhin
Urheberrechtsverletzungen begehen könnten. Hiergegen legte Scarlet Berufung beim Cour d’appel de Bruxelles ein, weil ihr durch die
Anordnung eine Pflicht zur Überwachung der Kommunikation ihrer Kunden auferlegt würde, was mit Unionsrecht und Grundrechten nicht
vereinbar sei. Der Cour d’appel reichte die Frage an den Europäischen Gerichtshof weiter, ob man einem Internetzugangsdienstleister
zumuten kann, ein System der Filterung einzurichten, mit dem präventiv Urheberrechtsverstöße vermieden werden können.
Der Europäische Gerichtshof stellte in seiner Entscheidung fest, dass Scarlet durch die Anordnung zu einer allgemeinen Überwachung
sämtlicher Daten all ihrer Kunden verpflichtet werden würde. Dies sei mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
nicht vereinbar, auch würden hierdurch die Grundrechte keine Beachtung finden. Der EuGH stellte fest, dass der Schutz des Rechts am
geistigen Eigentum nicht schrankenlos zu gewährleisten ist. Weiter führten die Richter des EuGH aus, dass die Anordnung eine
qualifizierte Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit darstelle, da ein kostspieliges Informatiksystem eingerichtet und
gepflegt werden müsste.
Auch Grundrechte der Kunden würden beeinträchtigt werden
Die Anordnung würde außerdem die Kunden von Scarlet in i…
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