Internetsperren gegen illegale Downloads nicht zulässig

Die Anordnung eines belgischen Gerichts, einem Internet-Provider die Einrichtung eines Filterungssystems aufzuerlegen, um so das Herunterladen von illegalen Downloads zu verhindern ist nicht mit Unionsrecht vereinbar.

Ein Rechtsstreit zwischen der Scarlet Extended SA, einem Internetprovider, und SABAM, einer Verwertungsgesellschaft für Autoren, Komponisten und Herausgebern von Musik, wurde bis vor den Europäischen Gerichtshof getragen. Im Jahr 2004 fiel SABAM auf, dass Kunden der Scarlet Extended SA über Online-Musiktauschbörsen (sog. Peer-to-Peer Netzwerke) zu ihrem Repertoire gehörende Werke herunterladen.

Auflagen des Gerichts mit Richtlinie über den elektr. Geschäftsverkehr unvereinbar

Der Präsident des Tribunal de première instance de Bruxelles drohte Scarlet ein Zwangsgeld an, sollte der Internetzugangsdienstleister nicht verhindern, dass Kunden weiterhin Urheberrechtsverletzungen begehen könnten. Hiergegen legte Scarlet Berufung beim Cour d’appel de Bruxelles ein, weil ihr durch die Anordnung eine Pflicht zur Überwachung der Kommunikation ihrer Kunden auferlegt würde, was mit Unionsrecht und Grundrechten nicht vereinbar sei. Der Cour d’appel reichte die Frage an den Europäischen Gerichtshof weiter, ob man einem Internetzugangsdienstleister zumuten kann, ein System der Filterung einzurichten, mit dem präventiv Urheberrechtsverstöße vermieden werden können.

Der Europäische Gerichtshof stellte in seiner Entscheidung fest, dass Scarlet durch die Anordnung zu einer allgemeinen Überwachung sämtlicher Daten all ihrer Kunden verpflichtet werden würde. Dies sei mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr nicht vereinbar, auch würden hierdurch die Grundrechte keine Beachtung finden. Der EuGH stellte fest, dass der Schutz des Rechts am geistigen Eigentum nicht schrankenlos zu gewährleisten ist. Weiter führten die Richter des EuGH aus, dass die Anordnung eine qualifizierte Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit darstelle, da ein kostspieliges Informatiksystem eingerichtet und gepflegt werden müsste.

Auch Grundrechte der Kunden würden beeinträchtigt werden

Die Anordnung würde außerdem die Kunden von Scarlet in i…

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Themen: Eugh , P2p , Tribunal , Peer-to-peer , Verwertungsgesellschaft , Illegaler Download , Sabam , Scarlet Extended SA , Société Belge Des Auteurs Compositeurs ET éditeurs
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 16. Dezember 2011 auf http://www.rechtsanwalt.com/news.

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