Internetregulierung nach dem ACTA Entwurf
Im Hinblick auf die umstrittenen ACTA Verhandlungen ist nun erstmals ein offizieller Entwurf des beabsichtigen Vertragstextes
veröffentlicht worden. Anders als die geleakten Fassungen, lässt dieser Entwurf nicht erkennen, welche Staaten und Parteien welche
Positionen eingenommen haben.
Mit Blick auf die Durchsetzung des geistigen Eigentums im Internet – die Regelungen hierzu finden sich ab Seite 18 – wird allerdings
der Ansatz einer stärkeren Inpflichtnahme von Internet Service Providern mehr als deutlich.
Die Definition des Begriffs “Online Service Provider” ist dabei sehr weit gefasst:
“online service provider and provider mean a provider of online services or network access, or the operators of facilities therefore,
and includes an entity offering the transmission, routing, or providing of connections for digital online communications, between or
among points specified by a user, of material of the user’s choosing, without modification to the content of the material as sent or
received”
Welche Maßnahmen die Provider konkret ergreifen sollen, ist nicht in allen Details hinreichend klar umrissen. U.A. Auskunftsansprüche
von Rechteinhabern gegen Provider und eine Art “Notice And Take Down” sind allerdings angedeutet. Und nachdem ein Zugangsprovider
keine Inhalte löschen…
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