InternetR: Widerrufsrecht bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage !

Das Widerrufsrecht für Verbraucherverträge im Internet beträgt grundsätzlich 2 Wochen (§§ 312b, 355 I 2 BGB).

Das KG Berlin (Urteil vom 18.07.2006 – Az.: 5 W 156/06) hat nun in einem so genannten „Ebay-Fall“ entschieden, dass das Widerrufsrecht bei eBay einen Monat beträgt.

Gemäß § 355 II 1 BGB ist die Widerrufsbelehrung in Textform mitzuteilen. Kann die Widerrufsbelehrung in Textform erst nach Vertragsschluss mitgeteilt werden, so beträgt die Widerrufsfrist einen Monat (vgl. § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB).

Eine bereits vor Vertragsschluss abrufbare Widerrufsbelehrung sei bei Ebay-Geschäften nicht in Textform erhältlich, meinten die Richter. Denn das Erfordernis der Textform sei nur erfüllt, sofern es mindestens zu einem Download des Textes auf der Festplatte des Empfängerrechners komm…

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Themen: Internet , Ebay , KG Berlin , Rückgaberecht 1 Monat Oder 14 Tage

Erschienen 10. August 2006 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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