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InternetR: Impressumspflicht darf nicht übersteigert werden

am 24.10.2006 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

Der BGH hat in einem neuen Urteil (BGH Urteil vom 20.07.2006, Aktenzeichen I ZR 228/03) klargestellt, dass die Anforderungen an ein Impressum im Internet nicht übersteigert werden dürfen. Das (ansonsten inhaltlich korrekte) Impressum muss nicht nur über einen Klick von der Startseite …

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