Internethandel mit Kosmetikproben zulässig

Im Internet werden häufig Warenproben, Parfümtester etc. abgeboten, die mit den Zusatz „unverkäufliches Muster“ gekennzeichnet sind. Die Kosmetikindustrie wehrt sich jedoch dagegen, da Dritte mit den eigens zu Werbezwecken kostenlos zur Verfügung gestellten Proben daran verdienen wollen. Der Weiterverkauf – so argumentieren die Hersteller – würde gegen geltendes Markenrecht verstoßen.

Dem Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) bereits mit Urteil vom 15.03.2007 (Az.: I ZR 63/04) zu entscheiden hatte, lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine Herstellerin eines hochwertigen Parfums gegen den Betreiber einer Internetauktionsplattform vorging und von diesem verlangte, den Verkauf bzw. die Versteigerung von Testprodukten in Zukunft zu unterlassen. Zuvor hatte die Herstellerin das Produkt selbst ersteigert. Der BGH gab der Parfumherstellerin jedoch nicht Recht und ließ den weiteren Verkauf der „unverkäuflichen M…

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Themen: Bgh , Bundesgerichtshof , Parfums , Internethandel

Erschienen 17. Juni 2010 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.

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