Internetauftritt von Bordell untersagt

Die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK, zu finden hier), hat die konkrete Form der Darstellung einer Internetseite eines Bordellbetreibers untersagt. Dabei waren es – laut MMR-Aktuell – vor allem zwei Aspekte, die für Probleme sorgten:

Die dort arbeitenden Prostituierten wurden (samt der individuellen “Spezialitäten”) wie in einem Katalog dargestellt Ein frei einsehbares Gästebuch lud die Kunden (“Freier”) dazu ein, sich zu den Dienstleistungen zu äussern, was wohl auch recht rege genutzt wurde. Das Ergebnis war ein Katalog von Darstellungen, der Jugendliche unter 16 Jahren in der Entwic… » Vollständiger Artikel
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Themen: It-recht , Bordell , Webseite , Jugendschutz
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 11. August 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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