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Internet-Zugang gesperrt: Diskriminierung

am 19.04.2007 von andreas-buschmann.net

Darf der Arbeitgeber einem gekündigten Arbeitnehmer den Zugang zu Intranet und Internet am Arbeitsplatz verweigern? Nein, meinte das Arbeitsgericht Berlin (Urteil vom 26.1.2007 - 71 Ca 24785/05): Der Entzug selbstverständlicher Arbeitsmittel wie des Internets sei Diskriminierung und könne nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen gerechtfertigt sein.
Das Arbeitgericht befand: Der eigene Rechner am Arbeitsplatz und der Zugriff auf Netzwerke wie Intranet und Internet gehörten heute zu den Arbeitsmitteln, die Grundlage einer Bürotätigkeit, insbesondere in leitender Funktion, sind. Die Verweigerung des Zugriffs auf ein vorhandenes Intranet sowie auf einen vorhandenen Internetzugang behindere den Arbeitnehmer schwerwiegend. Wenn der Zugang zu einem im Betrieb gebräuchlichen Intranet und zum Internet im Betrieb ansonsten stets gestattet sei, stelle es eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, einzelne Arbeitnehmer hiervon auszugrenzen. …

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Arbeitnehmer darf Intranet-Zugang entzogen werden

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Diskriminierung des Arbeitnehmers durch Verweigerung des Online-Zugangs

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Schulung des Personalrat zu Internet, Intranet und E-Mail

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Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was darf der Arbeitnehmer, wenn es keine Regelung im Betrieb gibt?

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Warum sich beim Arbeitsgericht rumärgern ?

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Internet, E-Mail und Arbeitsrecht

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