Fehlende Anhörung: Zugangserschwerungsgesetz formell verfassungswidrig?
Datenschutzbeauftragter Online | 17. Juni 2009 — Schon den Tag über war es via Twitter zu lesen: Im Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat man sich über eine Formalie gestrit…
Seit längerer Zeit wird über die Frage diskutiert, wie man Kinderpornographie bekämpfen kann. Verschiedene Politiker wollen unter diesem Deckmantel die Zensur im Internet einführen – obwohl selbige vollkommen sinnfrei ist (will man das Problem als solches ernsthaft bekämpfen). Vielmehr drängt sich der nicht unbegründete Verdacht auf, daß dann in Zukunft auch andere “mißliebige” Seiten (wer mag das wohl mit welcher Kompetenz und unter welcher Kontrolle bestimmen) gesperrt werden!
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat heute jedoch trotz aller berechtigter Kritik mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen Union und SPD umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beschlossen. Die FDP-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion lehnten die Änderungen und den Entwurf insgesamt ab.
So soll aus dem ursprünglich als Änderung des Telemediengesetzes (BT-Drs. 16/12850, BT-Drs. 16/13125) eingebrachtem Entwurf jetzt ein eigenständiges “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” werden. Das “Zugangserschwerungsgesetz” (ZugErschwG) sieht vor, dass Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten gesperrt werden können. Die Sperrliste wird vom Bundeskriminalamt (BKA) geführt. Die Koalition änderte gegenüber dem Ursprungsentwurf, dass die Aufnahme in die Sperrliste nur erfolgen darf, wenn Maßnahmen zur Löschung der Inhalte nicht möglich oder nicht erfolgversprechend sind. Nutzer, die zu den gesperrten Seiten wollen, werden auf eine Seite mit einem “Stopp”-Schild umgeleitet. Verkehrs- und Nutzerdaten dürfen jedoch nicht zu Zwecken der Strafverfolgung genutzt werden. Neu ist auch der Ausschluss von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen Internet-Diensteanbieter, die aufgrund der Sperrliste Seiten sperren. Die Sperrliste soll darüber hinaus von einem unabhängigen Expertengremium, das beim Bundesbeauftragten für Datenschutz eingerichtet werden wird, regelmäßig kontrolliert werden. Wenn das Gremium mehrheitlich gegen eine Sperrung votiert, muss diese Seite aus der Sperrliste genommen werden. Darüber hinaus wird das Gesetz befristet und soll am 31. Dezember 2012 wieder außer Kraft treten.
Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. Juni 2009 auf http://www.raschlosser.com.
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