Internet und Urlaub: Ich war doch gar nicht da, zählt nicht; Haftung bei Abwesenheit

Wer in den Urlaub fährt, sollte sich vorher noch besser mit einem Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-3 O 771/06) befassen. Denn nach der Entscheidung des Gerichts haftet ein Internetanschlussinhaber zivilrechtlich auch für Straftaten, die ein anderer über seinen Internetanschluss begangen hat. Dies soll auch gelten, wenn die Nutzung ohne Einwilligung oder sogar gegen den Willen des Nutzers oder bei s…

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Themen: Frankfurt
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 19. Juni 2007 auf http://blog.juracity.de.

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