Internet-Sperren

Nachdem bei der “freiwilligen” Sperre nicht alle Telefonnetzbetreiber mitgemacht haben, hat die Bundesregierung hat heute ungeachtet aller - berechtigter - Kritik den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG), mit denen technische Zugangssperren zu bestimmten Internetangeboten angeordnet werden können. Derzeit sollen diese Sperren noch auf Seiten mit kinderpornographischen Inhalten beschränkt werden.

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle privaten Internetzugangsanbieter (bis auf einige ganz kleine Anbieter) verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren; gleichzeitig wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine “Stoppmeldung” klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird; die Zugangsanbieter haften, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen; die anfa… » Vollständiger Artikel
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Themen: Internet , Ebay , Internetsperre
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 22. April 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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