Internet für den Betriebsrat- wer muss zahlen?

Internet für den Betriebsrat- wer muss zahlen?

Häufig ist der Arbeitgeber nicht gerade motiviert Geld in die technische Ausstattung des Betriebsrates zu investieren, gerade in Zeiten knapper Kassen. Andererseits haben viele Betriebe ohnehin bereits einen “Flatrate-Internetanschluss”. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, sind heutzutage die Kosten für die Anmeldung und den Betrieb eines Internetanschlusses eher gering. Trotzdem gibt es immer wieder Streit diesbezüglich zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern.

die Entscheidung des BAG (Bundesarbeitsgericht)

Bis vor Kurzem verneinte das Bundesarbeitsgericht den Anspruch des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber auf einen Internetzugang (BAG NZA 07,3379. Nun gab es einen Wandel in dieser Rechtsprechung des BAG.

Das BAG (BAG 20.01.2010, 7 ABR 79/08) sieht nun einen Anspruch des Be…

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Themen: Anwalt , Betriebsrat , Bundesarbeitsgericht , Streit , Wandel , Berlin Mitte , Gering , Flatrate
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 9. Mai 2010 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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