Internet-Abofallen sind Betrug! Wegweisender Beschluss des Strafsenats am OLG Frankfurt

Endlich! Das Oberlandesgericht hat dem Landgericht Frankfurt "eins auf den Deckel gegeben". Es muss nun doch verhandeln gegen zwei Personen, die im Internet eine Abofalle betrieben hatten. Was war geschehen? Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte die beiden wegen Betrugs angeklagt, das Landgericht Frankfurt hatte - wie üblich, muss man schon sagen - die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Denn die zahlreichen "Kunden" seien ja - wenn auch an versteckter Stelle - auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen und damit nicht getäuscht worden. Das ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt nicht auf sich sitzen und legte Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein. Dieses fällte zwar nicht selbst ein Urteil, gab dem Landgericht aber in einer ausführlichen Stellungnahme mit auf den Weg, dass die Taten der beiden rechtlich als Betrug zu werten seien. Bei wohl vorliegendem gewerbsmäßigen Betrug kommen so Mindestfreiheitsstrafen von immerhin sechs Monaten in Betracht. Das ist es, was der deutschen Justiz gefehlt hat: eine strafrechtliche Handhabe gegen die Abzocker. Denn das, was da derzeit a…

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Themen: Hoeren , Betrug , Olg Frankfurt , Landgericht Frankfurt , Tiger , Deckel , Staatsanwaltschaft Frankfurt , Abo-falle , Internetvertragsfalle
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 11. Januar 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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