Internes Papier der EU-Kommission begründet erhebliche Zweifel an der Rechtmässigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Der “Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung” (AK Vorrat) hat heute als Synopse eine deutsche Übersetzung nebst Erläuterungen der von der österreichischen Bürgerrechtsorganisation “quintessenz” am 04.01.2012 öffentlich gemachten internen Mitteilung der EU-Kommission zum aktuellen Stand des Evaluierungsverfahrens der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.

In seiner online dazu verbreiteten Mitteilung bewertet der AK Vorrat dasPapier als Beleg für die fehlende Rechtmässigkeit und das Scheitern der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung:

“In einer von der Kommission bislang nicht gekannten Offenheit beleuchtet das nun vom AK Vorrat ins Deutsche übersetzte und kommentierte Dokument zahlreiche Probleme, Mängel und Rechtsverstöße bei den bis heute vorgenommenen Umsetzungen der europäischen Richtlinie aus dem Jahre 2005. Was aber besonders bemerkenswert ist: Die Kommission stellt damit die Rechtsgrundlage dieser umstrittenen Richtlinie grundsätzlich in Frage.

Nicht neu ist die Tatsache, dass der von der EU-Kommission am 18.4.2011 vorgestellte Untersuchungsbericht über die bisherige Umsetzung der EU-Richtlinie nicht als wissenschaftliche “Evaluierung” bezeichnet werden kann. Nur 11 von 27 Mitgliedsstaaten haben überhaupt Zahlen zur Grundlage der als “Evaluierung” betitelten Untersuchung geliefert. Und das trotz mehrfacher Verschiebung der Abgabefrist. Die wenigen gelieferten Statistiken sind darüber hinaus in einigen Fällen völlig unbrauchbar (siehe dazu Punkt 17 sowie Kapitel 4.7 im Schattenbericht der Bürgerrechtsorganisation EDRi).

Die Kommission gesteht weiter ein, dass es nur wenige Hinweise für den Wert der Vorratsdatenspeicherung für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Strafjustiz gäbe und stellt dennoch ohne jede Selbstkritik u.a. die folgende zu diskutierenden Frage in den Raum:

“What are the most effective ways of demonstrating value of data retention in general and of the DRD itself?”

“Der Kommission gelingt es auch sechs Jahre nach Einführung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht, deren Notwendigkeit zu belegen”, meint Frank Herrmann vom AK Vorrat. “Stattdessen soll nun nach beliebigen Beispielen für die Vorteile von Vorratsdaten gesucht werden! Wen glaubt die Kommission noch vom Sinn einer Vorratsdatenspeicherung überzeugen zu können? Das Eingeständnis des Scheiterns der Richtlinie wäre jetzt ein mutiger und richtiger Schritt.”

Die dringende Suche der Kommission nach “Belegen” für den “erfolgreichen” Einsatz der Vorratsdatenspeicherung wird auch in einer der in den nächsten sechs Monaten zu erfüllenden Aufgaben deutlich:

“In particular all Member States – not just a minority – need to provide convincing evidence of the value of data retention for security and criminal justice.”

Die Kommis…

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Themen: Datenschutz , Gesetzgebung , Telekommunikation , It-recht , Persönlichkeitsrechte , It-strafrecht
Rechtsgebiet: Onlinerecht

Erschienen 6. Januar 2012 auf http://blawg.legalit.de.

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