Internationaler Rechtsverkehr: Neuregelung der Behandlung ausländischen Rechts im Zivilprozess

Zum 01.09.2009 treten im deutschen Zivilprozessrecht zwei Neuregelungen in Kraft, die die Behandlung ausländischen Rechts im deutschen Zivilverfahren durchgreifend ändern und seine Rolle stärken.

Zum einen kann zukünftig auch die Revision auf die Verletzung ausländischen Rechts im Prozess gestützt werden. Die maßgebliche Vorschrift, § 545 ZPO, lautet zukünftig:

§ 545 Revisionsgründe

(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung des Rechts beruht.

(2) Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat.

Zum anderen fällt durch eine Änderung des § 119 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die besondere Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Berufungen in Fällen der Anwendb…

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Themen: Berlin , Zpo , Bonn , Steuerberater , Lte

Erschienen 22. Juli 2009 auf http://www.mkvdp.de/.

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