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Internationaler Markenschutz – wann ist er sinnvoll und wie kann er erlangt werden?

am 22.11.2007 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten

In Zeiten der Globalisierung sind immer mehr deutsche Unternehmen international tätig. Durch den Vertrieb von Waren in außereuropäische Länder und nach Übersee wächst somit die Bedeutung des internationalen Markenschutzes immens und ist dringend zu empfehlen.

Während innerhalb der Europäischen Union die europäische Marke - sog. Gemeinschaftsmarke – einen umfassenden und einheitlichen Markenschutz bietet, kann außerhalb der Grenzen der Europäischen Union nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) eine internationale Marke registriert werden. Das MMA findet seine Ergänzung durch das Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA). Insgesamt sind mittlerweile 81 Staaten diesen Abkommen beigetreten. Auch die Bundesrepublik Deutschland gehört beiden Abkommen an.
Bündelung des Registrierungsverfahrens

Die Möglichkeit der Registrierung einer internationalen Marke bedeutet für die Anmelder eine große Erleichterung, denn das Registrierungsverfahren wird gebündelt durchgeführt; mit einer einzigen Anmeldung kann eine Marke in allen Mitgliedsstaaten des MMA und des PMMA anmelden. D.h. es ist nicht erforderlich, eine Marke in jedem einzelnen Staat einzeln anzumelden. Selbstverständlich ist auch die Anmeldung der internationalen Marke für nur einzelne ausgewählte Mitgliedstaaten der Madrider Abkommen möglich.
Wer kann eine internationale Marke anmelden?

Der Anmelder einer internationalen Marke muss einen Bezug zu einem Mitgliedstaat der Madrider Abkommen haben, d.h. entweder ein Unternehmen oder seinen Wohnsitz in dem Staat haben oder Staatsangehöriger dieses Staates sein.

 Dies bedeutet, dass Personen bzw. Unternehmen, die keinen Bezug zu einem Mitgliedstaat des MMA bzw. des PMMA haben, keine internationale Marke anmelden können (das gilt somit z.B. für Andorra, Indien und China). Hier können dann nur einzelne nationale Marken angemeldet werden.
Wo kann eine internationale Marke angemeldet werden?

Die Registrierung wird durch …

Telekom gewinnt Domain

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WIPO: 900.000. Marke registriert

MarkenBlog / Die World Intellectual Property Organization WIPO meldet Markenregistrierung Nummer 900.000 unter dem Madrider System der internationalen Markenregistrierung. Bei der Marke handelt es sich um die Wort-/Bildmarke GRYPHON der chinesischen CHAOZHOU…

Zum Recht des Inhabers einer Marke

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MarkenBlog / Die World Intellectual Property Organization WIPO informiert über die Einführung eines neuen Dienstes zur elektronischen Verlängerung von Marken, die nach dem Madrider Markenabkommen oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen registriert sind…

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RA Max-Lion Keller

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