interessantes aus der patentabteilung
am 30.08.2007 von kleinstbuden-mechanic
bevor ich hörensagen einfach so in mein allgemeinwissen übernehme, informiere ich mich genau. beim stammtisch mit einigen kolleginnen erzählte eine davon, folgendes:
wenn man eine marke beim deutschen patent- und markenamt zur registrierung gibt, hat man drei monate lang zeit, die gebühren für die markenanmeldung zu entrichten. diese frist von drei monaten läuft ab zugang der anmeldung beim amt. überweisen soll man die gebühren möglichst unter angabe des aktenzeichens des markenamts.
interessant I
die mitteilung, wann die markenanmeldung dort eingegangen ist und unter welchem aktenzeichen kann unter umständen recht spät, manchmal sogar länger als drei monate brauchen, bis sie beim anmelder ist.
merke
überweisung an das markenamt rausschicken, sobald markenanmeldung raus ist, mit dem verwendungszweck anmelder: xxx, marke: yyy, anmeldetag: zzz und nicht vergessen: nach drei wochen mal beim markenamt anrufen und nachfragen ob zahlung gebucht ist.
interessant II
schmiert die markenanmeldung ab, etwa weil die anmeldung …
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